ver.di fordert dringend Nachbesserung für Solo-Selbständige
Die zur Verfügung gestellten Soforthilfen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schließen den Kreis von Solo-Selbstständigen im Haupterwerb, also freiberufliche Künstler*innen, Journalist*innen und solche Freiberufler*innen, die z.B. an Musikschulen auf Honorarbasis Musikunterricht oder Seminare an Volkshochschulen geben, aus der Förderung aus.
„Damit stehen viele Solo-Selbstständige vor dem finanziellen Ruin und können ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten“, so Michael Kopp von ver.di SAT, „weil ihre soloselbstständige Tätigkeit einzige Einkommensquelle ist.“ Die Coronakrise treffe diesen Personenkreis daher mit am härtesten, weil durch die Schließung der genannten Institutionen und den kompletten Wegfall von beruflichen Arbeitsmöglichkeiten jegliche Einnahmen wegbrechen. „Viele haben seit Ausbruch der Coronakrise schlicht keinerlei Einkommen mehr“, so Kopp weiter, „und auf Rücklagen können diese oftmals prekär Beschäftigte auch nicht zurückgreifen.
Wie aus den Richtlinien zur Soforthilfe hervorgeht, werden lediglich Zuschüsse nachgewiesener „Liquiditätsengpässe“ gezahlt, die durch die Coronakrise entstanden sind, also Ausgleiche für „Forderungen“ für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, wie z.B. Miete, Leasingraten usw.
Explizit ausgeschlossen sind Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder Entschädigungen für Verdienstausfall – gerade aber dies sei nun notwendig, so Kopp: „Eine freiberuflich tätige Künstlerin oder ein freier Journalist hat in aller Regel weder ein Ladengeschäft oder Büroräume angemietet, noch ein Firmenfahrzeug geleast.“ Diese Soforthilfen, die eigentlich für solche Betroffenheitssituationen geschaffen worden seien, würden in der Realität ins Leere laufen.
ver.di fordert daher vom Gesetzgeber eine Nachbesserung der Soforthilfe-Richtlinien durch die Aufnahme der betroffenen Solo-Selbstständigenkreis in die Förderung, der im Haupterwerb sein regelmäßiges Einkommen inmitten der Coronakrise nicht mehr erwirtschaften kann. Hier muss die Soforthilfe auch dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.
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