VHS-Kursleiter*innen nicht im Regen stehen lassen
Regelung der Universität Hamburg auch auf die VHS Hamburg übertragen
Die Senatsverwaltung hat erklärt, die Weiterzahlung der Honorare für die VHS-Kursleiterinnen und –leiter nicht über den März 2020 hinaus fortsetzen zu wollen und verweist auf Antragsmöglichkeiten im Bereich der Soforthilfe für Solo-Selbstständige. Diese ist aber an formale Kriterien geknüpft wie Hamburger Wohnsitz, regelmäßig mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit bei der VHS und andere bürokratische Hürden.
„Dies würde einen großen Teil der VHS-Lehrkräfte völlig ohne Unterstützung zurücklassen“, kritisiert die Vorsitzende der GEW Hamburg, Anja Bensiger-Stolze. „Wir fordern eine Gleichbehandlung der Honorarkräfte bei den Städtischen Einrichtungen und Betrieben. So begrüßenswert es ist, dass die Universität Hamburg ihren Lehrbeauftragten die Honorare für das Semester weiterzahlt, so wenig nachvollziehbar ist es, dass diese Regelung nicht auf die VHS-Kursleiter*innen übertragen wird.“
Die GEW und ver.di begrüßen, dass diese Forderung auch vom zuständigen Personalrat der Schulbehörde geteilt wird.
„Wegen der sowieso schon extrem geringen Honorare – nahe der Armutsgrenze – war niemand aus dem Bereich der Kursleiter*innen in der Lage, Rücklagen für Krisenfälle zu bilden, die eine drastische Verringerung oder den vollständigen Ausfall der Honorare kompensieren könnten, “ so Max Stempel, bei ver.di für diesen Bereich zuständig, zur konkreten finanziellen Situation der Lehrkräfte.
„Es kann nicht sein, “ so Anja Bensinger-Stolze, „dass Milliarden für den Mittelstand und die Großkonzerne zu Verfügung gestellt werden und die schwächsten Glieder in der Kette, die Lehrkräfte beim größten Träger der Stadt, auf der Strecke bleiben. Viele wissen nicht, wie sie ihre Wohnungen und ihren Lebensunterhalt weiter finanzieren sollen.“
Die GEW und ver.di befürchten, dass, wenn jetzt nicht schnell gehandelt wird, viele Lehrkräfte der VHS und deren Familien von Privat-Insolvenzen betroffen sein werden.
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