Fotograf darf wieder vor Ort berichten: Wichtiger Teilerfolg für die Pressefreiheit in NRW
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Teilerfolg für die Pressefreiheit erzielen können. Ein in ver.di organisierter Pressefotograf hat am 2. Februar das Kraftwerksgelände Datteln IV betreten, um eine Gruppe von Aktivistinnen und Aktivisten medial zu begleiten. Im Nachgang an das Ereignis wurden Ermittlungen wegen Hausfriedensbruch aufgenommen, außerdem wurde ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für das Kraftwerksgelände und die nähere Umgebung ausgesprochen. Die gewerkschaftliche Rechtsvertretung konnte nun einen ersten Teilerfolg erzielen. Das bis Ende August datierte Verbot wird als „Hängebeschluss“ zeitweise ausgesetzt, wodurch der Fotograf am morgigen Samstag (30. Mai) eine weitere Protestaktion journalistisch begleiten kann.
Christof Büttner, Landesfachbereichsleiter Medien in ver.di NRW: „Das Betretungsverbot hätte die freie Berichterstattung über künftige Protestaktionen im Umfeld des Kraftwerkes durch unser Mitglied verhindert. Aus unserer Sicht war der Kollege nicht als Aktivist vor Ort, sondern in seiner Funktion als Pressefotograf. Wir begrüßen deshalb die Entscheidung des Gerichts als einen wichtigen Teilerfolg für die Pressefreiheit. Wenn Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit nicht ausführen können und mit denen gleichgesetzt werden, über die sie berichten, führt das zu einer großen Verunsicherung bei der Ausübung des Berufs. Pressefreiheit ist ein unfassbar hohes Gut, das von uns allen gemeinsam gepflegt und geschützt werden muss.“
Zum Bericht:
https://mmm.verdi.de/beruf/datteln-iv-und-der-journalist-als-stoerer-66379
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