22. Dezember 2024

Gesundheitsschutz für Einzelhandelsbeschäftigte in Thüringen darf nicht verschlechtert werden

Anspruch auf zwei freie Samstage im Monat muss erhalten bleiben

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion in Thüringen ab, den § 12 Abs. 3 S. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetz in der Fassung vom 21. Dezember 2011 außer Kraft zu setzen und damit den Anspruch auf mindestens zwei freie Samstage aufzuheben.

„Gerade in der aktuellen Situation, in der die Beschäftigten im Einzelhandel einerseits als systemrelevant öffentlich besonders wertgeschätzt werden, weil sie wegen der Corona-Pandemie gefordert und stark ansteckungsgefährdet zugleich sind, muss im Einzelhandel mehr für Arbeitsschutz und Hygiene getan werden“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago. Hierzu zähle auch der Anspruch auf die monatlichen zwei freien Samstage.

„Nachdem die Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten nach und nach aufgehoben werden, normalisiert sich der Kundenandrang. Das führt aber auch dazu, dass die Kundenströme kaum noch gesteuert und kontrolliert werden können. Abstände werden häufig nicht eingehalten, viele Kunden reagieren genervt und laden ihren Frust häufig bei den Kassiererinnen ab.“

Für die Einzelhandelsbeschäftigten bleibt es bei extrem anstrengenden Arbeitsbedingungen und einer großen Ansteckungsgefahr.

„Ich erwarte, dass die Arbeitgeber mehr für den Gesundheitsschutz tun. Dazu gehören häufigere bezahlte Pausen und mehr Personal. Die Belegschaften weiter auszudünnen, ist absurd. Steigende Umsätze und Kostenminimierungsprogramme bilden leider noch immer den alleinigen Gradmesser für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln“, kritisiert der Gewerkschafter.

Für die Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel wäre die Streichung ihres Anspruchs auf monatlich mindestens zwei freie Samstage ein katastrophales Signal. Statt den Gesundheits- und Arbeitsschutz zu verbessern, würden sich die Arbeitsbedingungen verschlechtern.

„Hier müssen andere Wege gegangen werden. Betreuungszeiten in den Kindergärten und in schulischen Einrichtungen müssen flexibler gestaltet werden, damit die Beschäftigten ihrem Job nachgehen können und die Doppelbelastung verringert wird“, schlägt Lauenroth-Mago vor.

„Das Fazit kann nur lauten: Hände weg von den freien Sonntagen.“

Quelle:

ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

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