23. November 2024

IG Metall kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für notleidende Studierende als „realitätsfern“.

Zinslose Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Wie die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, letzte Woche bekannt gegeben hat, sollen deutsche und ausländische Studierende über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich erhalten können. Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen.

Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt kritisiert dieses Vorhaben: „Viele Studierende sind auf die Einkünfte aus dem Nebenjob angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren. Jetzt ein Kreditprogramm aufzulegen, verkennt die Situation. Diese schuldenbasierte Lösung ist weder nachhaltig, noch sozial ausgewogen. Schulden – wenn auch zinslos – bedeuten weitere Existenzsorgen, im schlimmsten Fall Studienabbrüche. Diese Maßnahme als schnelle und unbürokratische Hilfe zu begrüßen ist deshalb realitätsfern“, so der Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Thorsten Gröger, der ganz im Gegensatz zum niedersächsischen Wissenschaftsminister keine Gründe für Zufriedenheit sieht.

Soforthilfe über Notfallfonds

„Als IG Metall fordern wir deutliche Verbesserungen für Studenten. Deswegen setzen wir uns weiterhin für eine Soforthilfe ein, die im Gegensatz zu Krediten eben nicht zurückgezahlt werden muss“, so Gröger. Eine solche Soforthilfe könnten die Notfonds darstellen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung den im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerken mit 100 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Vorteil hier: Die Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke werden von diesen nach den üblichen Regelungen als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende vergeben.

Nachteil: „Die Summe für den Nothilfefonds ist aber immer noch zu niedrig“, macht Gröger deutlich. „Und für die Inanspruchnahme der Fonds ist unklar, wie Studierende ihre akute Notlage nachweisen sollen. Hier werden unnötige bürokratische Hürden aufgebaut. Ebenso muss gewährleistet werden, dass die Studierendenwerke über ausreichende Ressourcen verfügen, um der vorauszusehenden Flut an Anträgen Herr zu werden.“

Keine Nachteile aufgrund des eingeschränkten Lehrbetriebs

Des Weiteren müssen Nachteile für Studierende aufgrund des eingeschränkten Lehrbetriebs verhindert werden, fordert der Bezirksleiter der IG Metall. Der Studienbetrieb befindet sich gerade im Ausnahmezustand und startete so in das laufende Semester. Viele Hochschulen sind weder pädagogisch noch technisch darauf vorbereitet, flächendeckend die Lehre digital zu gestalten. „Da absehbar ist, dass das Sommersemester 2020 nicht mehr in einen regulären Studienbetrieb überführt werden kann, muss sichergestellt sein, dass den Studierenden dadurch keine Nachteile entstehen. Die Verlängerung der Regelstudienzeit, von der eine Reihe anderer Ansprüche, wie z.B. das BAföG, abhängt, als auch die Verlängerung von Visa zu Studienzwecken muss in dieser Ausnahmesituation unkompliziert sicher gestellt sein. Stipendien zur Studien- und Promotionsförderung sollten analog zum BAföG verlängert werden. Außerdem fordern wir das Aussetzen der Regelung über das Ausscheiden aus der Familienversicherung bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenzen“, so Gröger. Angesichts flächendeckender Schließungen des Präsenzbetriebes aller Hochschulen einschließlich der Bibliotheken und gravierender krisenbedingter Veränderungen des Lehrangebotes fordert die IG Metall die Hochschulen darüber hinaus auf, keine Semesterbeiträge zu veranschlagen.

Quelle:

IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

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