Thüringen will Notbetreuung für systemrelevante Berufe abschaffen
ver.di kritisiert die Thüringer Verordnung zum eingeschränkten Regelbetrieb in Thüringen.
Diese sieht vor, dass bis zum 15. Juni 2020 alle Kindertageseinrichtungen unter entsprechenden Hygieneregelungen für alle zu betreuenden Kinder wieder einen Platz anbieten. Der Großteil der Thüringer Einrichtungen startet damit ab dem 02. Juni 2020. Dabei werden unterschiedliche Modelle zum Schutz der Beschäftigten und der Kinder angewandt. Einige Einrichtungen setzen auf ein sogenanntes Wechselmodell, in dem die Kinder nur alle zwei Wochen betreut werden. Der größte Teil reduziert die Öffnungszeiten drastisch auf teilweise maximal 7 Stunden Betreuungszeit.
Die Notbetreuung der bisher systemrelevanten Beschäftigten entfällt, sobald der eingeschränkte Regelbetrieb startet.
„Die neue Verordnung und die daraus entstehenden Probleme bei der Kinderbetreuung lassen die systemrelevanten Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen ratlos zurück. Bisher wurden sie beklatscht und haben für die Allgemeinheit das Gesundheits- und Sozialwesen aufrechterhalten. Dies scheint das Bildungsministerium vergessen zu haben“, erklärt Philipp Motzke, Gewerkschaftssekretär für den Bereich Gesundheit und Soziales.
Die Gemeinden und Kommunen handeln hier im Sinne der Landesverordnung, aber nicht im Sinne der Beschäftigten.
„Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen versuchen nun, die Betreuung für ihre Kinder irgendwie zu organisieren. Bisher war dies kein Problem. Bei einem Schichtsystem mit acht Stunden Arbeitszeit werden hier allerdings vermehrt Probleme entstehen. Das Fachpersonal in den Bereichen wird benötigt, auch gerade jetzt, wo die Krankenhäuser wieder in den Regelbetrieb übergehen. Es droht eine Versorgungslücke“, befürchtet Motzke.
Ebenfalls in große Mitleidenschaft werden die Alleinerziehenden gezogen, die keine anderen Betreuungsmöglichkeiten haben.
„Wir fordern eine klare Anpassung und Änderung der Thüringer Verordnung. Die Beschäftigten im Gesundheits-, Bildungs-, und Sozialwesen bleiben auch weiterhin systemrelevant und brauchen einen Anspruch auf Notbetreuung.“
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