FU Berlin will Personalrat kündigen
Im August 2019 hatte die Dienststellenleitung der Freien Universität Berlin (FU) den Versuch unternommen, ein Personalratsmitglied außerordentlich krankheitsbedingt zu kündigen. Der zuständige Personalrat hat der außerordentlichen Kündigung seines Mitgliedes nicht zugestimmt. Deswegen darf die Kündigung nicht ausgesprochen werden. Jetzt will das Präsidium der Freien Universität Berlin die außerordentliche Kündigung in einem Verwaltungsgerichtsverfahren durchsetzen. Aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist die Kündigung nicht gerechtfertigt. ver.di fordert die sofortige Rücknahme des Antrags auf außerordentliche Kündigung und die Einstellung des Verwaltungsgerichtsverfahrens.
Die Freie Universität ist schon in der Vergangenheit durch einen restriktiven Umgang mit der Mitbestimmung aufgefallen. Susanne Feldkötter, stellvertretende ver.di-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg, sagt: „Die Freie Universität nutzt jetzt das schärfste Schwert, das ihr zur Verfügung steht, um einem Beschäftigten, der sich in verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen für die Interessen der Beschäftigten engagiert hat, die Existenzgrundlage zu rauben. Das werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen“. Ver.di wird das Verfahren öffentlich begleiten.
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