15. November 2024

Erhöhung des Rundfunkbeitrags: ver.di-Gutachten warnt vor Eingriff in Programmautonomie

Die Corona-Pandemie steht der anstehenden Erhöhung des Rundfunkbeitrags in keinem Punkt entgegen. Zu diesem Schluss kommt ein von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Auftrag gegebenes Gutachten des Medienrechtlers Jan Christopher Kalbhenn vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster. In dem Gutachten heißt es, ökonomische Folgen der Krise seien kein ausreichender Grund, die geplante Beitragserhöhung zu stoppen. Um soziale Härten abzufedern, gebe es Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten seien von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie betroffen. Sie hätten einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung.

Gegenwärtig beraten die Länderparlamente über den Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die Rundfunkgebühr zum 01.01.2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro zu erhöhen. Einige Landtagsfraktionen in Sachsen-Anhalt und die FDP- sowie Teile der CDU-Bundestagsfraktion versuchen, diese Anhebung zu verhindern oder setzen sich für eine Verschiebung ein. Begründet wird dies unter anderem mit der durch das Corona-Virus verschlechterten gesamtwirtschaftlichen Situation.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz erklärte: „Es gibt kein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf einen möglichst niedrigen Beitrag. Entsprechend müssen die Länder jetzt Verantwortung übernehmen und der von der KEF vorgeschlagenen Beitragserhöhung ohne Wenn und Aber zustimmen. Gerade die Corona-Krise belegt, wie groß der Wert der öffentlich-rechtlichen Anstalten für die Demokratie ist. Die hohen Abrufzahlen für die Info- und Nachrichtenangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind ein eindeutiger Beleg dafür. Sie sichern Vielfalt, bieten Orientierungshilfe und ein Gegengewicht zu Desinformation und Aufmerksamkeitsökonomie von Internetplattformen.“ Nach höchstrichterlicher Feststellung sei eine Abweichung von der KEF-Empfehlung nur zulässig, soweit diese mit dem Gebot der Rundfunkfreiheit vereinbar sei.

Das Gutachten warnt vor Bestrebungen von Länderparlamenten, ihre Zustimmung zur Beitragserhöhung mit Bedingungen gegenüber den Anstalten zu verknüpfen. „Das stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die von der Rundfunkfreiheit geschützte Programmautonomie der Anstalten dar“, sagte Schmitz. Nach der Bedarfsanmeldung durch die Anstalten und der Prüfung durch die KEF beschränke sich die Kompetenz der Länder darauf, auf offensichtliche Fehler zu prüfen. Es sei ihnen in jedem Fall verwehrt, Gegenleistungen von Anstalten „abzupressen“. Ein solches Vorgehen wäre ein „Verstoß gegen die Programmautonomie der Rundfunkanstalten“.

 Das Gutachten zum Download

Quelle:

ver.di

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