»EU-Verunglimpfung« in Deutschland künftig strafbar
Der deutsche Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, in dem die Verunglimpfung der EU und ihrer Symbole unter Strafe gestellt werden. Es drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, bereits ein Versuch ist strafbar. Nachdem das Gesetz bereits im September 2019 den Bundestag passiert hat, ist es nun im Juni 2020 auch durch den Bundesrat angenommen worden. Kritik an der EU, die nicht nur verbal geäußert wird, kann also zukünftig in Deutschland massive Konsequenzen haben. Das bedeutet, dass etwa das Verbrennen öffentlich angebrachter EU-Fahnen oder die Umgestaltung der „Ode an die Freude“ mit Sanktionen bedroht ist. Die Selbst-Verunglimpfung der EU durch ihre Flüchtlingspolitik, Lobbyhörigkeit und Militarisierung bleibt weiterhin straffrei.
„Kritiker sehen darin eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit“ – warnte die bürgerliche „Zeit“ erst am Donnerstag mit erhobenem moralischem Zeigefinger, als in Hongkong die Beleidigung chinesischer Symbole unter Strafe gestellt wurde.
Quelle: Junge Welt/Bundesrat
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