15. November 2024

Keine Notwendigkeit mehr für pandemiebedingte Sonntagsöffnung

Die hessische Landesregierung verlängert ihre coronabedingte Ausnahmegenehmigung zur Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen fortlaufend, zuletzt mit Gültigkeit bis zum 16.August. Die Gewerkschaft ver.di sieht dadurch den grundgesetzlichen Sonntagsschutz gefährdet. Deshalb hat sie heute gegen die Verordnung Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

ver.di Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Es reicht! Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir die Ausnahmegenehmigungen kritisch beobachten und keinesfalls eine Aushöhlung von Recht akzeptieren würden. In diesem Fall haben wir die Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen wegen der Pandemie zunächst mitgetragen. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung überhaupt keinen Gebrauch von der Sonntagsöffnung machte. Sie dient jetzt praktisch nur für Möbelhäuser. Und damit läuft die die ursprüngliche Begründung der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen – das Entzerren der Kundenströme – völlig ins Leere.

Zudem besteht keine Veranlassung mehr, an der Ausnahmebewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit festzuhalten. Für die Lieferung, das Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs (z.B. Hygieneartikel und Lebensmittel) etwa, braucht es kein arbeiten an Sonntagen.

Wenn es keine Notwendigkeit und kein nachgewiesenes besonderes Bedürfnis der Bevölkerung gibt, dann muss wieder zum rechtlichen Ausgangspunkt und somit zum Schutz des Sonntags zurückgekehrt werden. Da die Landesregierung aus eigener Kraft dazu offensichtlich nicht in der Lage ist, geben wir das jetzt in die Hände der Justiz.

Bis zu vier anlassbezogene, verkaufsoffene Sonntage reichen!“

Quelle:

ver.di Landesbezirk Hessen

Hessen