Kündigung zur Betriebsrat-Verhinderung rechtswidrig
Das Arbeits- und Sozialgericht hat die Kündigung der Douglas-Mitarbeiterin Sabrina E. als rechtsunwirksam erklärt. Es sieht als erwiesen an, dass die Betroffene gekündigt wurde, um eine Betriebsratsgründung zu verhindern.
Sabrina E. und andere Beschäftigte bei Douglas versuchten im vergangenen Sommer einen Betriebsrat zu gründen. Das Unternehmen kündigte Sabrina E. daraufhin. Die Gewerkschaft GPA-djp klagte gemeinsam mit der Angestellten gegen die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht Wien. Die Vorsitzende der GPA-djp Barbara Treiber erklärte dazu, dass sich gezeigt hätte: „Es zahlt sich aus, für seine Rechte zu kämpfen“. Der Gewerkschaft zufolge steht einer Betriebsratsgründung bei Douglas nun nichts mehr im Wege.
Dass der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und seine Fachgewerkschaften einen juristischen Weg beschreiten und keinerlei Maßnahmen zur Organisierung und Mobilisierung der Beschäftigten unternehmen, kann getrost als Teil der sozialpartnerschaftlichen Praxis des ÖGB gesehen werden. Eine klassenorientierte Gewerkschaft hätte sich nicht auf eine Entscheidung des Arbeits- und Sozialgerichts verlassen, auch wenn es in diesem Fall zum Erfolg geführt hat. So ist es auch nicht verwunderlich, dass sich der ÖGB in keinster Weise auf Betriebsorganisationen, sondern auf den eigenen Funktionärsapparat, angefangen bei den Betriebsräten, aufbaut und einfache Gewerkschaftsmitglieder über keinerlei Mitsprache oder Gestaltungsmöglichkeiten verfügen.
Quelle: APA-OTS
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