15. November 2024

Leiharbeit: Nach abgewehrter Kündigung geht’s jetzt um den Lohn

Ein ehemaliger Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der Basisgewerkschaft FAU Jena stellt Lohnnachforderungen an seinen damaligen Arbeitgeber. Der Leiharbeiter hatte am 01. April 2020 das Arbeitsverhältnis gekündigt. Nachdem ihm seit Januar desselben Jahres ca. 2000 Euro an Lohn vorenthalten wurden, fordert er diese nun mit Hilfe der FAU ein. Akzent Personaldienstleistungen stellt die Nachforderung infrage und verweigert die Zahlung. Dementsprechend hat die Gewerkschaft Klage beim Arbeitsgericht eingereicht und bereitet Kundgebungen vor der Niederlassung von Akzent in Jena vor.

Das Ganze hat ein Vorspiel: So wurde der Leiharbeiter am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zu Ende Februar entlassen. Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nahm der betroffene Leiharbeiter nicht hin und stellte mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage. Die Kündigungen wurden daraufhin zurückgenommen und der Leiharbeiter wieder beschäftigt.

Leiharbeiter*innen sind in doppelter Hinsicht Arbeiter*innen zweiter Klasse. Zum einen sind sie rechtlich und tariflich schlechtergestellt: So wird das Geschäftsrisiko der Unternehmer*innen durch verkürzte Kündigungsfristen auf die Arbeiter*innen abgewälzt und Leiharbeiter*innen werden durchschnittlich schlechter bezahlt. Zusätzlich versuchen Leiharbeitsfirmen immer öfter, ihre Arbeiter*innen übers Ohr zu hauen, indem sie sie beispielsweise rechtswidrig aufgrund von Krankheit feuern.

Die FAU setzt sich als Gewerkschaft für die Interessen und Rechte von Leiharbeiter*innen ein. So hat es die FAU Kaiserslautern im Fall eines Mitglieds und Leiharbeiters geschafft, eine Klage auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

Quelle:

Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union

Thüringen