Karstadt Feinkost: Mindestens 26 Filialen gesichert
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Karstadt Feinkost GmbH haben sich auf einen umfassenden Sozialtarifvertrag verständigt. „Es ist uns gelungen, dass mindestens 26 Filialen erhalten bleiben und es für vier weitere Filialen Hoffnung auf den Erhalt gibt“, erklärte Orhan Akman, ver.di-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel. Bitter sei, dass dennoch Standorte geschlossen würden und Arbeitsplätze verloren gingen.
Allerdings sorge der Tarifvertrag für eine bestmögliche Absicherung der von Entlassung betroffenen Beschäftigten. Ebenso sei für die weiterbeschäftigten Menschen eine Beschäftigungssicherung vereinbart worden. Bei Karstadt Feinkost arbeiten rund 2.100 Beschäftigte in 50 Filialen.
Für die von Arbeitsplatzverlust betroffenen 637 Beschäftigten wurde ein Rechtsanspruch auf Eintritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) mit anschließendem sechsmonatigen Arbeitsverhältnis vereinbart. Bei einer möglichen Fortführung der vier Filialen würde sich die Anzahl der Beschäftigten, die ihren Job verlieren, reduzieren. Zudem wird das Transferkurzarbeitergeld um 13 auf 73 bzw. 80 Prozent vom letzten Nettogehalt aufgestockt. Weitere Regelungen betreffen unter anderem Probearbeiten, das vorzeitige Ausscheiden aus der BQG, die Drittmittelakquise oder den Schutz der Interessen der Betroffenen durch einen kontrollierten Beirat. Beschäftigte können zwischen einer insolvenzordnungsbedingten geringen Abfindung und der für Insolvenzen überdurchschnittlich ausgestatteten BQG wählen.
Für die im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten wurde eine Beschäftigungssicherung bis zum 1. Januar 2025 vereinbart. Zudem gelten ab sofort die Vergütungsregelungen der Galeria Karstadt Kaufhof GmbH (GKK) mit 97 Prozent der Vergütung nach den jeweiligen Flächentarifverträgen bei Verzicht auf Jahressonderzahlung und Weihnachtsgeld. Ab 2025 gilt wieder die Flächenvergütung. Die Tariferhöhungen für das 2021 werden in Zeitguthaben umgewandelt und weitergegeben. Ab 2022 werden die Entgelterhöhungen aus den Flächentarifverträge des Einzelhandels eins zu eins weitergegeben. Darüber hinaus wird das Kurzarbeitergeld auf 80 bzw. 87 Prozent vom letzten Netto aufgestockt. Zudem soll ein Tarifvertrag über gute und gesunde Arbeit entsprechend zu GKK abgeschlossen werden.
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