24. Dezember 2024

Finanzamt gegen Antifaschismus

Das Ringen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten um die Wiedererlangung der Gemeinnützigkeit geht in eine neue Runde: Das Berliner Finanzamt hat den Einspruch des Verbandes gegen den Entzug des überlebenswichtigen Steuerstatus vorerst zurückgewiesen. Die VVN-BdA habe die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes nicht entkräften können, so die Behörde, die praktisch komplett die Sichtweise des Geheimdienstes übernimmt. Man kann es nicht anders sagen: Diese Erklärung ist ein Hohn und eine Beleidigung all derer, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, sowie ihrer Nachfahren.

In Zeiten, in denen immer neue extrem rechte Netzwerke bei Behörden auffliegen, bei Eliteverbänden der Bundeswehr Munition und Sprengstoff verschwinden und Neonazis regelmäßig Terroranschläge begehen, ist die Entscheidung darüber hinaus ein bemerkenswertes Zeichen. Teile des Staatsapparates verfolgen längst antidemokratische Ziele, Antifaschismus ist kein gesellschaftlicher Konsens. Die Berliner Verwaltung muss endlich klären, was bei ihrem Finanzamt los ist. Und Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss die Gebührenordnung anpassen, um ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht zu schaffen. Andernfalls verfestigt sich der Eindruck, dass hier unliebsame Antifaschisten mundtot gemacht werden sollen.

Quelle:

Neues Deutschland via ots

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