Sogenannte „Grundrente“ trotz Mängeln endlich verabschieden
„Es ist gut, dass die Union ihre Blockade bei der sogenannten ‚Grundrente‘ immer mehr aufgibt. Aber es ist schlecht, dass CDU und CSU weiter an der armenfeindlichen Kürzung des Zuschlags, der viel zu hohen Zugangshürde von 33 Jahren und einer hochbürokratischen Einkommensprüfung für eine Leistung von durchschnittlich weniger als 80 Euro festhalten. Trotz aller Mängel muss das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, damit wenigstens 1,3 Millionen Menschen von dem Zuschlag profitieren können“, erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.
Birkwald weiter:
„Wer jahrzehntelang im Niedriglohnsektor schuften musste, darf in der Rente nicht auch noch mit dem Gang zum Sozialamt bestraft werden. Deshalb wird DIE LINKE weiter dafür streiten, dass die von der Union durchgesetzte, vollkommen willkürliche und komplett überflüssige 12,5-Prozent-Kürzung aller Rentenzuschläge wieder gestrichen wird. Das würde Menschen mit Kleinstrenten am meisten helfen.
Außerdem darf arbeitslosen und chronisch kranken Menschen der Zugang zum Rentenzuschlag nicht verbaut werden. Darum sollten 25 statt 33 Jahren Wartezeit als Voraussetzung für die sogenannte ‘Grundrente‘ ausreichen.
Bei einer Leistung von durchschnittlich nicht einmal 80 Euro ist eine Einkommensprüfung zudem vollkommen überflüssig, und für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, ist sie gar entwürdigend. Die Rentenversicherung wäre mit dieser konkret vorgesehenen Einkommensprüfung überfordert. Sie sollte daher bei dieser nicht armutsfesten Regelung komplett gestrichen werden. Dann wäre die sogenannte ‚Grundrente‘ auch ein wirksamer Beitrag im Kampf gegen Altersarmut.
Bei der von der LINKEN vorgeschlagenen ‚Solidarischen Mindestrente‘, deren Zuschlag beispielsweise für Menschen ab 65 Jahren dafür sorgen soll, dass niemand im Alter von weniger als aktuell 1.050 Euro netto zuzüglich Wohngeld in Kommunen mit hohen Mieten leben muss, wäre hingegen eine Einkommens- und Vermögensprüfung mit einem Freibetrag von 68.750 Euro statt 5.000 Euro sinnvoll und notwendig.“
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