VVN-BdA fordert: Begriff „Rasse“ aus Grundgesetz streichen!
In den letzten 500 Jahren hat sich der Begriff Rasse in Verbindung mit der europäischen kolonialen Expansion fest im europäischen Sprachgebrauch verankert. Er ist untrennbar verbunden mit der Vorstellung von einer grundsätzlichen Ungleichheit der Menschen:
Den als maßgeblich für die Herkunft definierten äußeren Merkmalen von Personen werden unterstellte unveränderliche Eigenschaften und Fähigkeiten zugeordnet.
Entsprechend dieser Kategorisierung und Hierarchisierung werden ihnen (Menschen-)Rechte zuerkannt oder abgesprochen. Das war so von der Vertreibung und Ermordung der nach der „Reconquista“ zum Katholizismus konvertierten muslimischen und jüdischen Bevölkerung in Spanien über den transatlantischen Sklavenhandel, der Millionen Afrikaner*innen als „Ware“ behandelte und die koloniale Zwangsarbeit bis zum Völkermord an den zu „Untermenschen“ erklärten Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und dem Vernichtungskrieg gegen die Länder, in denen slawische Sprachen gesprochen werden.
Seit Jahrzehnten wurde der Begriff „Rasse“ aus sozialwissenschaftlicher Perspektive als unhaltbar kritisiert und spätestens seit den Veröffentlichungen von Humangenetikern wie Luca Cavalli-Sforza Anfang der 1990er Jahre ist ihm wissenschaftlich jede Grundlage entzogen.
Allerdings lebt die mit ihm verbundene Vorstellung von der „natürlichen Ungleichheit“ der Menschen nach wie vor weiter, auch wenn deren Vertreter*innen zunehmend kulturalistisch argumentieren. Solchen falschen und immer wieder schwerste Verbrechen hervorbringenden ideologischen Positionen wird Vorschub geleistet, indem der Begriff „Rasse“ weiter öffentlich verwendet wird und durch die Nennung im Grundgesetz gewissermaßen unter höchsten Schutz gestellt wird.
Deshalb fordern wir: Es ist höchste Zeit, den Sprachgebrauch des Grundgesetzes deutlich vom rassistischen Erbe zu befreien und diesen Begriff zu streichen.
Erklärung des Bundesausschuss vom 20.06.2020
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