Arbeitsgericht: Klier-Betriebsrätin darf nicht gekündigt werden!
1:0 für den Betriebsrat! Heute hat das Arbeitsgericht Hamburg der ersten von sechs durch Deutschlands größte Friseurkette Klier (Region HH/SLH) ausgesprochenen Kündigungen nicht zugestimmt. Klier hatte sechs Friseurinnen, die alle Betriebsrätinnen sind, gekündigt und ihnen vorgeworfen, die Zeiten für ihre Betriebsratsarbeit falsch aufgeschrieben zu haben. Dem haben alle Beschuldigten vehement widersprochen.
Im heutigen Prozess wollte sich der Arbeitgeber das Recht auf Kündigung der ersten von sechs Mitarbeiterinnen vom Arbeitsgericht holen (BetrVG § 103/2), nachdem der hauseigene Betriebsrat das Kündigungsbegehren abgelehnt hatte.
Dem Ansinnen gab das Gericht nicht nach und folgte damit offenbar der Auffassung des Betriebsrats: kein Grund für eine Kündigung.
André Kretschmar, Gewerkschaftssekretär ver.di HH: : „ Das ist ein Erfolg für die Betriebsratsarbeit bei der Friseurkette Klier. Die Versuche der Arbeitgeberseite, den Friseurinnen zu kündigen und so deren Arbeit als Betriebsrätinnen zu torpedieren, müssen endlich aufhören. ver.di HH bereitet jetzt unter anderem eine Unterschriften-Kampagne zur Unterstützung der Frauen vor.“
Die Friseurkette Klier, bei der 9.000 Beschäftigte arbeiten, kann gegen das heutige Urteil in Berufung gehen. Die Gerichtstermine der fünf anderen gekündigten Betriebsrätinnen finden im Juli und August vor dem Arbeitsgericht Hamburg statt.
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