4. Dezember 2024

Arbeitslosenzahlen – Die Beschäftigten brauchen Sicherheit

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte zu den Arbeitsmarktzahlen am Mittwoch in Berlin:

„Mit dem Instrument Kurzarbeit wurde am Arbeitsmarkt in den letzten Monaten das Schlimmste verhindert, die Arbeitslosigkeit bleibt auf einem niedrigeren Niveau als befürchtet.

Die Koalition muss aber am Ball bleiben. Beschäftigte und Unternehmen brauchen jetzt Sicherheit darüber, dass das Kurzarbeitergeld verlängert wird und sie finanziell abgesichert sind. Große Teile der Wirtschaft werden schließlich trotz Lockerungen auch in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr noch an den Folgen der Pandemie leiden.

Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sollte der Gesetzgeber unbedingt mit Weiterbildung verbinden. Gerade in den Branchen, in denen Transformationsprozesse stattfinden, müssen Beschäftigte weiter qualifiziert werden. Es ist richtig, dass das Konjunkturpaket gezielt in Digitalisierung und Zukunftsstrategien investiert – jetzt ist es Zeit, die Menschen mit entsprechenden Weiterbildungsangeboten dafür fit zu machen.“

Derzeit ist die Gewährung von Kurzarbeitergeld für 12 Monate möglich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann per Verordnung den Bezugszeitraum bis 24 Monate verlängern. Kurzarbeiter, deren Ansprüche vor dem 31.12.2019 entstanden sind, können bereits jetzt bis 21 Monate verlängert werden. Diese Regelung ist bis zum Jahresende befristet. Bei der pandemiebedingten Kurzarbeit laufen die Ansprüche noch bis mindestens 1.3.2021.

Quelle:

DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund

Wirtschaft & Gewerkschaft