Beamtenbesoldung in Berlin verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 04. Mai 2020 eine für die Berliner Beamtenbesoldung wichtige Entscheidung getroffen. Der Beschluss ist heute, am 28. Juli publiziert worden. In dem Urteil weist das Gericht dem Land Berlin verfassungswidrige Besoldung in den Jahren 2009 bis 2015 nach – vorerst nur für Richter und Staatsanwälte, ver.di geht aber davon aus, dass dieses Urteil auch für weitere, noch laufende Verfahren von großer Bedeutung sein kann.
Andrea Kühnemann, stellv. Landesleiterin von ver.di begrüßt den Beschluss dennoch gleich für alle Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin: „Dieser Beschluss räumt auch diverse Argumente der noch anhängigen Verfahren von Kolleginnen und Kollegen, die nach der A-Tabelle besoldet werden, mit ab. Ob Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung, das Zurückfallen der Berliner Besoldung im Vergleich zur Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst und zur Verbraucherpreisentwicklung – die Bezüge waren evident unzureichend, sagt das Bundesverfassungsgericht. Das ist eine Klatsche für den öffentlichen Arbeitgeber, das Land Berlin!“
Die unterste Besoldungsgruppe, die im Land Berlin noch mit Kolleginnen und Kollegen besetzt ist, ist die A 4. Weil diese Besoldung nicht den nötigen Mindestabstand zur Sozialhilfe aufwies, beträfe dieser Verstoß „insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.“ (Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.7.2020).
„Wir haben schon im Jahr 2017 gefordert, die Besoldungstabelle insgesamt zu überarbeiten, als das Bundesverwaltungsgericht die Berliner Besoldung als verfassungswidrig ansah und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegte. Damals wurden wir abgewimmelt“, sagt Daniela Ortmann, ehrenamtliche Vorsitzende für Berlin und Brandenburg des für die Landesbeschäftigten zuständigen Fachbereichs bei ver.di, zugleich Vorsitzende des Hauptpersonalrats. „Ich bin sehr froh, dass wir in diesen Jahren unsere Mitglieder immer konsequent auf die Einlegung von Widersprüchen gegen die Beamtenbesoldung hingewiesen haben, damit ihre Rechte gewahrt bleiben“. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass das Widerspruchsverfahren für die Wahrung der Ansprüche ausreicht.
Andrea Kühnemann erwartet jetzt, dass der Senat bzw. das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber das Gespräch mit ver.di suchen. „Wir fordern schon lange Nachbesserungen bei der Besoldung. Jetzt gilt es, sich über die Wiedergutmachung zu unterhalten. Als ersten Schritt sollte er umgehend die Beamtenbesoldung von A4 abschaffen und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf A5 heben. Es gibt keinen Grund, hier noch zu warten“. Ebenfalls klargestellt hat das Bundesverfassungsgericht, dass das Land Berlin die Zugangsvoraussetzungen für die Richterämter senken musste, um überhaupt noch Menschen zu finden, die sich bewerben. Das Alimentationsprinzip hat also auch eine qualitätssichernde Funktion beim Bewerben um gute Köpfe. Auch dieser Aspekt ist vom Land Berlin jahrelang unbeachtet geblieben.
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