EU-weit neue Regeln für LKW-Branche ab 2025
Das EU-Parlament hat am. 9. Juli mit dem Mobilitätspakt neue Regeln für die LKW-Branche beschlossen, die ab 2025 auch dem Lohn- und Sozialdumping entgegenwirken sollen. Auch bei den Ruhezeiten sollen Verbesserungen für die Fahrerinnen und Fahrer kommen.
Der Standort eines Transportunternehmens kann zukünftig nur mehr dort sein, wo auch tatsächlich die Tätigkeiten ausgeübt und Steuern bezahlt werden sowie in welchem Land der Eintrag ins Unternehmensregister vorgenommen wurde. Das besagen die neuen Regelungen, die vom Europäischen Parlament im Mobilitätspaket für den Straßensektor und die LKW-Fahrerinnen und Fahrer beschlossen wurden. Briefkastenfirmen soll damit ein Riegel vorgeschoben werden.
„Das bedeutet, es ist zukünftig nicht mehr möglich, in einem Land ein Unternehmen anzumelden und dann nur von einem Niedriglohnland aus mit seinen LKWs in den Hochlohnländern zu fahren“, zeigt sich Karl Delfs von der Gewerkschaft vida mit diesen Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping zufrieden.
Neuer „intelligenter“ Fahrtenschreiber kommt
„Dort wo das Unternehmen gemeldet ist, muss es nun auch seine Transportleistungen erbringen. Die Gewerkschaften haben in diesem Zusammenhang auch sehr intensiv in Brüssel dafür gekämpft, dass der neue intelligente Fahrtenschreiber in LKWs und Bussen nicht wie von der EU-Kommission gewünscht, erst im Jahr 2035, sondern bereits 2025 eingeführt wird“, so Delfs weiter. Freilich ist es auch bis 2025 noch eine lange Zeit, die von den Frächtern sicher zur maximalen Ausnützung der alten Regeln genutzt werden wird.
„Mit diesen Geräten wird es dann möglich sein, genauere Kontrollen durchzuführen. Ausgangspunkte von Fahrten und Grenzübertritten werden automatisch festgehalten, alle drei Stunden wird ein geografischer Punkt gesetzt. Zudem kann dann auch mit Gewichtssensoren illegale Kabotage besser kontrolliert werden. Die Kontrollbehörden können somit punktgenau auslesen, wo und wann LKWs beladen bzw. entladen wurden. Auch die Überschreitung von Lenkzeiten kann künftig via Fernabfrage, also quasi beim Vorbeifahren, kontrolliert werden“, erläutert der vida-Gewerkschafter. In dieses neue System sollen auch Klein-LKW ab 2,5 Tonnen integriert werden.
WKÖ jammert über neue Ruhezeitenregelung
Während die Gewerkschaften EU-weit erfreut darüber sind, dass die Fahrerinnen und Fahrer die wöchentlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ab 2025 nicht mehr im LKW verbringen dürfen, ist die Transportbranche in der Wirtschaftskammer mit dieser Lösung nicht sehr glücklich. Als „Argument“ wird vorgeschoben, dass sich in der Corona-Krise gezeigt hätte, dass die Fahrer in ihren Kabinen am sichersten seien. Hintergrund dieses Gejammers dürfte sein, dass die Frächter künftig für die Übernachtungen während der Ruhepausen finanziell aufkommen müssen. Außerdem wird vorgeschrieben, dass LKWs und ihre Fahrerinnen und Fahrer alle acht Wochen zum Firmenstandort zurückkehren müssen.
Quelle: