ver.di lehnt zusätzliche Sonntagsöffnung ab
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW lehnt den vom Landeskabinett beschlossenen Erlass einer Verwaltungsvorschrift, die bis zu vier zusätzliche Sonntagsöffnungen in der zweiten Jahreshälfte in NRW vorsieht, entschieden ab. Verkaufsoffene Sonntage dürfen laut Gewerkschaft nicht allein aus wirtschaftlichen Aspekten durchgeführt werden. Der Sonntag ist besonders schützenswert, so will es die Verfassung. Der Schutz der Kolleginnen und Kollegen, die enormen Belastungen ausgesetzt sind, müsse weiterhin Vorrang haben.
„Verkaufsoffene Sonntage dürfen nur stattfinden, wenn sie anlassbezogen terminiert sind. Wenn also beispielsweise parallel vor Ort eine Großveranstaltung geplant ist. Das ist aber in Zeiten von Corona untersagt, um die Bevölkerung zu schützen. Sonntagsöffnungen sind somit zurzeit weder sinnvoll noch gesetzlich möglich. Deshalb werden wir gegen diesen klaren Rechtsbruch auch juristisch vorgehen“, erklärte Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW. „Unsere Haltung dazu hat sich nicht geändert. Das haben wir auch in den Gesprächen mit dem Minister immer wieder betont.“
Die Fachbereichsleiterin für den Handel in NRW, Silke Zimmer, ergänzte: „Zurzeit stehen 22 Häuser von Galeria Karstadt Kaufhof und Karstadt Sports im Fokus geschlossen zu werden. Die betroffenen Beschäftigten bangen um ihre Zukunft. Die Warenhäuser sind Frequenzbringer Nummer 1 in den Innenstädten. Statt als Landesregierung weitere Sonntagsöffnungen ins Spiel zu bringen, sollte es darum gehen, möglichst viele Standorte und damit Arbeitsplätze zu erhalten.“
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