26. Dezember 2024

Namibias Regierung lehnt deutsches Entschädigungsangebot ab

Dass die namibische Regierung das Entschädigungsangebot Deutschlands für die Kolonialverbrechen abgelehnt hat, ist gut. Denn die zehn Millionen Euro, die die Bundesregierung Namibia „zur Heilung der Wunden“ angeboten hatte, sind nicht nur eine lächerlich kleine Summe für den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Sie sind auch ein Sinnbild dafür, wie wenig Verantwortung Deutschland für diese Kolonialverbrechen bis heute übernommen hat.Dafür bräuchte es neben einer Rückführung aller menschlichen Überreste aus deutschen Sammlungen sowie einer Beseitigung kolonialer Symbole vor allem eins: eine uneingeschränkte Anerkennung des Völkermords sowie eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung.

Lange Zeit hatte diese überhaupt keine Stellung bezogen – und das, obwohl ein UN-Report das Vorgehen 1985 als Genozid deklariert hatte. Erst 2016 rang sich Deutschland durch, die UN-Definition anzuerkennen, jedoch nicht ohne Einschränkung: Die Völkermordkonvention sei nicht rückwirkend anwendbar. Aus der historisch-politischen Verwendung des Begriffs ergäben sich keine Rechtsfolgen.

Der politische Eiertanz, den die Bundesregierung seit Jahrzehnten veranstaltet, hat reale Folgen: So lehnte ein New Yorker Gericht 2019 eine Klage auf Reparationszahlungen in Milliardenhöhe ab: wegen fehlender Erfolgsaussichten. Dass die Bundesregierung auf solche als Reparationszahlungen bezeichnete Forderungen immer wieder mit Versprechen von mehr „Entwicklungshilfen“ reagiert, ist ein scheinheiliges Trostpflaster, das auf eine fortlaufend aufreißende Wunde geklebt wird. Bisher waren die Herero und Nama nicht an den Verhandlungen beteiligt. Wenn die Bundesregierung es ernst meint und tatsächlich die „Wunden heilen“ will, dann muss sie die Betroffenen endlich an den Verhandlungstisch bringen und auf ihre Forderungen eingehen.

Quelle:

nd via ots

Namibia