27. Dezember 2024

Der Sonntag muss geschützt werden

Keine Sonntagsöffnung, weil die Umsätze zurückgegangen sind

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft hat eine Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg gegen die Allgemeinverfügung zur Erlaubnis zur Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag, 13. September 2020, in Teilen Magdeburgs erhoben.

„Der freie Sonntag ist verfassungsrechtlich geschützt. Diesen Schutz des freien Sonntags aufzuheben, um den innerstädtischen Handel zu beleben, halte ich für keine gute Idee“, sagt Jörg Lauenroth-Mago, ver.di Landesbezirksfachbereichsleiter für den Bereich Handel.

„Gerade in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie sind Beschäftigte im Handel besonderen Belastungen ausgesetzt. Der Stress, auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu achten, und gleichzeitig die Angst, sich gegebenenfalls selber mit Covid-19 anzustecken fordert auch Zeiten der Entspannung. Dem freien Sonntag kommt für Beschäftigte im Einzelhandel dabei eine besonders wichtige Funktion zu. Den freien Sonntag brauchen sie zur Erholung, für gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und Freunden oder sportlichen und anderen Freizeitaktivitäten. Deswegen halten wir die Allgemeinverfügung für rechtswidrig und klagen dagegen“, so Lauenroth-Mago weiter.

„Politik, Verwaltung und Arbeitgeber fordern wir auf, dem Schutz der Einzelhandelsbeschäftigten in dieser Zeit höchste Priorität beizumessen. Angesichts des derzeitigen Krankenstands im Handel sind Arbeits- und Gesundheitsschutz, ausreichende Regenerationszeiten und die Erhöhung der Personalquote die Mittel der Wahl, die Bevölkerung mit den Waren und Dienstleistungen zu versorgen“, meint Torsten Furgol, ver.di Gewerkschaftssekretär für den Handel in Magdeburg.

„Für die Belebung des innerstädtischen Handels ist von Montag bis Samstag ausreichend Zeit, da würde ich mir mehr Phantasie von den Verantwortlichen wünschen. Lassen sie uns ein Offline-Festival von Donnerstag bis Samstag feiern“, so Lauenroth-Mago abschließend.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Sachsen-Anhalt