26. Dezember 2024

Masken im Gesundheitswesen: ver.di fordert Tragezeitbegrenzung und Erholungspausen

Foto: [url=https://pixabay.com/de/users/Anestiev-2736923/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4969674]Christo Anestev[/url] auf [url=https://pixabay.com/de/?utm_source=link-attribution&utm_medium=referral&utm_campaign=image&utm_content=4969674]Pixabay[/url]Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, beim Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken die Tragezeit zu begrenzen und ausreichende Erholungspausen sicherzustellen. Auch wenn es im Rahmen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards hierzu noch keine verbindlichen Vorschriften gebe, weisen betriebliche Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen auf die erhöhte Belastung durch Atemwiderstände hin, dem müsse Rechnung getragen werden. „Die Beschäftigten im Gesundheitswesen waren schon vor der Corona-Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt. Durch das notwendige Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken nimmt die körperliche Belastung nun weiter zu, gerade auch während dieser heißen Tage“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. „Körperlichen Anstrengungen sind neben der Pflege viele Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen ausgesetzt. Reinigungskräfte zum Beispiel, die in voller Montur in aufgeheizten Räumen so genannte Scheuer-Wisch-Desinfektion vornehmen müssen oder Beschäftigte im Krankentransport, wenn schwere Betten zu schieben sind.“

Berufsgenossenschaft und Unfallversicherung empfehlen, sich an den Arbeitsschutzvorschriften für partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil zu orientieren. Hier sei eine Tragedauer von maximal zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungspause von 30 Minuten vorgesehen, so Bühler. Arbeitgeber würden die erschwerten Bedingungen noch nicht ausreichend berücksichtigen. Es müssten Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden, um konkret Arbeitsschwere und Umgebungseinflüsse einzubeziehen. In der Phase ohne Schutzmaske könnten Tätigkeiten verrichtet werden, bei denen keine Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich sei.

Eine Untersuchung am Universitätsklinikum Leipzig hatte jüngst wissenschaftlich ermittelt, welchen Einfluss das Tragen von Masken auf die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden von Gesunden hat. Zentrales Ergebnis ist: Wer einen Mund-Nasen-Schutz trägt, dessen Herz und Lunge können unter Belastung weniger effektiv arbeiten.

Bühler: „Keine Frage, Schutzmasken müssen sein. Im Gesundheitswesen sollten während der Pandemie nicht Mund-Nasen-Schutz Standard sein, sondern mindestens FFP-2-Masken, schließlich müssen sich auch die Beschäftigten selbst schützen. Sie stehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie in vorderster Linie und sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, selbst an Covid-19 zu erkranken.“ Im Gesundheitswesen müsse der Arbeits- und Gesundheitsschutz endlich – wie in anderen Branchen auch – einen hohen Stellenwert bekommen.

Quelle:

ver.di

Wirtschaft & Gewerkschaft