Klare Absage an Eingriffe in die Mitbestimmung
Keinen großen Wurf sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der geplanten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Anlässlich der heute gemeinsam mit dem DGB abgegebenen Stellungnahme kritisierte ver.di-Vize Christine Behle: „Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Anforderungen an eine moderne und wirkungsvolle Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zurück. Sie sollte sich stattdessen auch in den Behörden und Verwaltungen des Bundes am Betriebsverfassungsgesetz orientieren.“ Anders als in der Privatwirtschaft könne beispielsweise die Mitbestimmung nicht durch Tarifvertrag ausgestaltet werden. Die Zuständigkeiten der Personalräte seien begrenzt und es bedürfe umfassender Initiativrechte. „Digitalisierung, Zentralisierung und der Umbau ganzer Behörden fordern die Personalräte massiv heraus.
Veränderungen können aber nur mit den Beschäftigten gelingen. Sie sind die Expertinnen und Experten dafür, wie Verwaltung gut funktionieren kann“, erläuterte Behle.
Besondere Kritik äußerte ver.di an geplanten Einschnitten in die Mitbestimmung: „Können sich Dienststelle und Personalrat nicht einigen, entscheidet eine Einigungsstelle. Viele ihrer Entscheidungen sollen künftig nur noch empfehlenden Charakter haben. Das gilt insbesondere für Digitalisierungsprozesse. Damit werden die Beschäftigten von der Gestaltung der Arbeitswelt zunehmend ausgeschlossen“, so Behle. Hintergrund dieser Einschränkungen sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Dazu Behle:
„Es hat seit 25 Jahren keine unlösbaren Konflikte gegeben, die vor Gericht gelandet wären. Eine Regelung, der kein Problem zugrunde liegt, ist schlicht überflüssig.“ Behle forderte die Bundesregierung auf, die entsprechenden Passagen zu streichen oder grundlegend zu überarbeiten. Die Einschnitte drohten, die gesamte Reform untragbar zu machen.
Behle kritisierte zudem den im BPersVG bestehenden und auch im Referentenentwurf vorgesehenen expliziten Ausschluss arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mitbestimmung. Dies führe dazu, dass diese Beschäftigten anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung hätten. „Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten besonders hoch ist, besteht deshalb ein erhebliches Demokratiedefizit.“ Es sei nicht akzeptabel, dass mehrere tausend fest-freie Mitarbeitende bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle wesentlich geringeren Schutz genössen, obwohl sie unter deutlich prekäreren Bedingungen arbeiteten als die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. „Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte auf die arbeitnehmerähnlichen sowie die auf Produktionsdauer Beschäftigten ist längst überfällig. Es wäre ein gravierender Fehler, wenn die Novellierung des BPersVG nicht dazu genutzt würde, dieser massiven Benachteiligung endlich ein Ende zu setzen“, warnte die Gewerkschafterin.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten unter anderem in den Behörden und Verwaltungen des Bundes, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und einer größeren Zahl von Krankenkassen sowie in Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die letzten größeren Änderungen stammen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 wurde nicht nachvollzogen.
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