Lawrow telefoniert mit Maas
Am 15. September d.J. telefonierte der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Russischen Föderation Sergey Lawrow mit dem Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland Heiko Maas.
Im Fokus standen Zustand und Zukunft der russisch-deutschen Beziehungen sowie Fragen der Ausgestaltung der bilateralen und internationalen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der Situation mit Alexey Nawalny.
Von der russischen Seite wurde die Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu diesem Fragenkomplex bestätigt. Erneut wurde darauf hingewiesen, dass man in Moskau einer Reaktion der zuständigen deutschen Behörden auf die Rechtshilfeersuchen der russischen Generalstaatsanwaltschaft vom 27. August und 14. September d.J. entgegensieht, die in Übereinstimmung mit dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und den einschlägigen Zusatzprotokollen jeweils vom 17. März 1978 und 8. November 2001 übermittelt wurden. Insbesondere geht es um die Übergabe von biologischem Material, Testergebnissen, klinischen Proben und medizinischen Unterlagen, die für eine sorgfältige, umfassende Untersuchung der Krankheitsursachen und Krankenhausaufnahme Alexey Nawalnys erforderlich sind, wozu wir von den westlichen Kollegen so nachdrücklich im öffentlichen Raum aufgerufen werden. Eine entsprechende Position wurde auch dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron während seines Telefonats mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin vermittelt, das am 14. September d.J. stattgefunden hat. Sollte man sich weiter der Beantwortung dieser Ersuchen verweigern, wird das als fehlender Wille der Partner gewertet werden, zur Wahrheitsfindung im Rahmen einer objektiven und umfassenden Aufklärung des Vorgangs beizutragen.
Sergey Lawrow rief seinen Amtskollegen auf, auf eine weitere Politisierung der Situation mit Alexey Nawalny zu verzichten. Dabei wurde betont, dass wir uns mit Verweisen auf die „Unabhängigkeit“ der Justiz und das Erfordernis der Rücksprache mit Alexey Nawalny selbst bzw. seinen Angehörigen nicht zufrieden geben können. Diese Verweise werden entgegen dem genannten Übereinkommen genutzt, um den russischen Kriminologen und Medizinern den Zugang zu den bei der Bundesrepublik verfügbaren Erkenntnissen zu seiner Erkrankung und Behandlung zu verwehren.
Was die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) anbelangt, wo die Bundesrepublik die Russische Föderation hin verweist, so darf die Einbeziehung dieser Plattform durch Deutschland zur Klärung des Falls kein Hindernis für die bilaterale Zusammenarbeit sein, die sich sowohl im Rahmen der OVCW selbst als auch über die bewährten und üblichen Rechthilfekanäle zu vollziehen hat. So, wie dies durch die Verpflichtungen der Parteien aus dem Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen von 1959 und den Zusatzprotokollen dazu geboten ist.
Beide Außenminister verständigten sich auf die Fortsetzung des Dialogs zu diesen und weiteren Fragen der russisch-deutschen bzw. internationalen Agenda.
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