Erfolg für den Sonntags- und Beschäftigtenschutz
Erfolg für die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und damit für die Beschäftigten: Die geplanten Sonntagsöffnungen in Oldenburg sind untersagt worden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Allgemeinverfügung für die geplanten Verkaufstage am 13.09., 04.10. und 11.10.2020 in Oldenburg wiederhergestellt.
Die Richter*innen begründen ihre Entscheidung damit, dass die allgemeine wirtschaftliche Situation des Handels in Folge der Corona-Pandemie keinen hinreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen kann.
Auch wenn die Entscheidung des Verwaltungsgericht Oldenburg noch nicht rechtskräftig ist, begrüßt ver.di sie ausdrücklich. Fachbereichsleiterin Sabine Gatz: „Der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz des Sonntags bleibt erhalten.“ Das sei ein wichtiges Zeichen.
„Wir fordern die Kommunen auf, die bestehende Gesetzeslage zu respektieren und Anträge auf Sonntagsöffnungen entsprechend gründlich zu prüfen und alle zu beteiligen, auch ver.di. So ließen sich viele gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden“ so Gatz weiter.
Gewerkschaftssekretär Maiko Schulz: „Die Beschäftigten im Handel benötigen gerade während der Corona-Pandemie dringend Erholungszeiten und nicht noch einen weiteren zusätzlich belastenden Arbeitstag. Durch die vielen Kundenkontakte und die oft schwierigen Arbeitsbedingungen sind sie zudem jeden Tag einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt.“
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