27. Dezember 2024

Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag – sonst kein Tarifvertrag mit Fleischwirtschaft

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) macht ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zur Voraussetzung für Tarifverhandlungen mit den Unternehmen der Branche. NGG-Vorsitzender Guido Zeitler sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ): „Darüber ist mit uns nicht zu verhandeln. Ich appelliere an die Bundestagsabgeordneten, sich da nicht von den Lobbyisten der Fleischwirtschaft weichkochen zu lassen.“

Ein Entwurf der Bundesregierung sieht ein entsprechendes Verbot der beiden Arbeitsmodelle speziell in der Fleischbranche vor. Die beklagt sich über Benachteiligung. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Der Sozialausschuss der Fleischwirtschaft und einzelne Unternehmen wie Tönnies hatten zuletzt einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche ins Spiel gebracht. Zeitler sagte, Tönnies habe dies zwar angekündigt. „Aber mein Telefon hat noch nicht geklingelt.“ Der Gewerkschafter sagte, es sei „da sehr viel Werbetrommel und sehr wenig ernsthaftes Interesse“ aufseiten der Fleischwirtschaft. „Der Großteil der Branche setzt nach meiner Wahrnehmung darauf, dass das Gesetz noch abgeschwächt wird vom Bundestag. Das große Ziel ist es, das Gesetz zu verwässern und die Leiharbeit zu behalten.“ Die Unternehmen verweisen darauf, dass sie Leiharbeiter bräuchten, um Nachfragespitzen etwa zur Grillsaison abzufedern.

Befürchtungen, die Produktion von Fleisch könne sich ins Ausland verlagern, wies Zeitler als Panikmache zurück. Ebenso erteilte er Warnungen vor höheren Fleischpreisen eine Absage: „Wir haben das durchgerechnet. Pro Kilo Schweinefleisch kommen wir auf etwa 10 Cent mehr, die es bei ordentlichen Bedingungen kostet: Fleisch bleibt bezahlbar. Diesen Beitrag sind menschenwürdige Bedingungen wert.“

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ots / presseportal.de

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