ver.di gegen Ladenöffnung an Sonntagen in Thüringen
Gewerkschaft hält CDU-Vorstoß für anlassfreie Sonntagsöffnungen für verfassungswidrig
„Der geplante Änderungsantrag zum bestehenden Ladenöffnungsgesetz in Thüringen erzeugt Rechtsunsicherheit und ist verfassungswidrig“, sagt Thüringens ver.di-Fachbereichsleiter für den Handel, Jörg Lauenroth-Mago. „In mehreren Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes wurde eindeutig klargestellt, dass der freie Sonntag grundgesetzlich geschützt ist. Anlassfreie Sonntagsöffnungen sind demzufolge rechtswidrig.“
„Das Umsatzinteresse des Einzelhandels und ein Erwerbsinteresse rechtfertigen keine Sonntagsöffnungen“, fasst Lauenroth-Mago die aktuelle Rechtsprechung zusammen. „Eigentlich müsste das allen bekannt sein. Aus meiner Sicht versuchen sowohl der Einzelhandelsverband als auch Einzelhändler die Corona-Pandemie zu nutzen, um den Sonntagsschutz zu schleifen. Das sich die CDU in Thüringen vor diesen Karren spannen lässt, bedauere ich sehr.“
Sollte dem Antrag stattgegeben werden, wird ver.di dagegen klagen.
Die Beschäftigten im Einzelhandel sind entsetzt. Noch vor wenigen Wochen als systemrelevant und Heldinnen und Helden gefeiert, soll ihnen nun auch noch der Sonntagsschutz genommen. Sie brauchen gerade unter den Belastungen der Corona-Pandemie mehr Arbeitsschutz – und dazu gehört auch der freie Sonntag“, so Lauenroth-Mago abschließend.
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