Langes Wochenende auch für Verkäuferinnen in Gera
Die Läden bleiben in Gera auch am 3. und 4. Oktober geschlossen. Beschäftigte im Einzelhandel freuen sich über ein langes Wochenende, den Feiertag und den kommenden Sonntag. Das OVG hat heute die Rechtsverordnung der Stadt Gera außer Kraft gesetzt, auf Grundlage der Rechtsverordnung hätten Läden am Feiertag (3. Oktober) und am Sonntag (4. Oktober) öffnen können. Als Begründung hatte die Stadtverwaltung das Höhlenfest herangezogen.
„Ich finde, ein erfolgreiches Höhlenfest kommt gut ohne Sonn- und Feiertagsöffnungen im Einzelhandel aus“, so ver.di Fachbereichsleiter für den Handel Jörg Lauenroth-Mago. „Das OVG sieht in dem Höhlenfest auch keinen hinreichenden Grund die Ladenöffnungen auf über 100.000 m² Verkaufsfläche zu ermöglichen.“
„Wir begrüßen das Urteil des OVG Weimar. Das Gericht stellt erneut klar, dass der freie Sonntag verfassungsrechtlich festgeschrieben ist. Der Sonntag ist kein Werktag. Für Verkaufen von Waren und zum Einkaufen gibt es von Montag bis Samstag genug Möglichkeiten. Die Sonntagsöffnungen von Geschäften müssen die absolute Ausnahme sein, dabei kann es nicht darum gehen, dass Einzelhändler versuche, eventuell verpasste Umsätze auszugleichen“, so Lauenroth-Mago. „Es muss schon ein ganz besonderer Anlass sein, wo die Veranstaltung alles und insbesondere mögliche Ladenöffnungen überstrahlt.“
„Ich hoffe, dass auch die Landtagsabgeordneten das zur Kenntnis nehmen. Der Antrag der CDU, der heute unter Punkte 16 auf der Landtagssitzung in erster Lesung beraten werden soll, verstößt gegen die aktuellen Rechtsprechungen der Oberverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts. Ich würde der CDU empfehlen, den Antrag zurückzuziehen“, so Lauenroth-Mago.
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