27. Dezember 2024

Wie die Berufskrankheiten künstlich niedrig gehalten werden

Vor mehr als zehn Jahren veröffentlichte eine Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisation eine wissenschaftliche Untersuchung, welche zur Schlussfolgerung gelangte, dass Einflüsse der Arbeitswelt, der Wohnungsbedingungen und der Lebensumstände zu 50 Prozent ausschlaggebend für die Gesundheit der Bevölkerung seien. Diese Erkenntnis war offenbar so brisant, dass die Studie in den meisten Ländern, darunter auch Luxemburg, in eine Schublade gelegt wurde, um vergessen zu werden.

Ebenso brisant ist offenbar, dass Arbeit krank macht, und dass es daher notwendig ist, erstens die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen am Arbeitsplatz so zu gestalten, dass das in möglichst wenigen Fällen eintritt, und zweitens Berufskrankheiten und deren Langzeitfolgen in vollem Umfang anzuerkennen und die davon betroffenen Menschen gesundheitlich und sozial abzusichern.

All das kostet Geld, so dass es nicht überrascht, dass einerseits viele Unternehmer sich noch immer mit Händen und Füßen dagegen wehren, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten so zu schützen, wie es eigentlich sein sollte, und andererseits der bürgerliche Staat sich schwer tut, Verantwortung zu übernehmen und Berufskrankheiten anzuerkennen. Um das zu rechtfertigen wird nicht nur der Nachweis gefordert, dass zwischen dem beruflichen Risiko und der Krankheit ein ursächlicher Zusammenhang besteht, sondern dieser Zusammenhang muss »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit« nachgewiesen werden, abgesehen davon, dass die Liste der anerkannten Berufskrankheiten hierzulande ohnehin eher klein ist.

Ausdruck davon ist, dass zwischen 2011 und 2018 in Luxemburg Ärzte in 3.711 Fällen Anträge stellten, schlußendlich aber nur in 1.331 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt wurde – in vielen Fällen wegen Druckschädigung von Nerven, Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengewebes und der Muskelansätze, körperlichen Beeinträchtigungen durch die Vibration von Maschinen, Meniskusrisse und Asbeststauberkrankungen.

In anderen Worten: Knapp zwei Drittel der kranken Lohnabhängigen wurden zurückgewiesen, so dass sie sich – trotz ihrer Krankheit – über Jahre hinaus weiterhin Tag für Tag zur Arbeit schleppen müssen.

Tatsächlich ist es so, dass – wie die Kommunistische Partei seit jeher kritisiert – die gesetzlichen Hürden für die Anerkennung einer Berufskrankheit deutlich zu hoch gehalten werden, und es vermieden wird, neue Gesundheitsrisiken, darunter Burnout und psychische Gesundheitsprobleme, zu erfassen und sie auf die Liste der anerkannten Berufskrankheiten zu setzen, so dass eine Flut von Anträgen und deutlich höhere Mehrausgaben für die Unfallversicherung bereits im Keim erstickt werden.

Im Fall der Wucht von Covid-19 ist das wohl anders, denn innerhalb weniger Monate wurde entschieden, die Covid-19-Erkrankung von Berufstätigen, deren Gesundheit auf lange Zeit stark beeinträchtigt sein wird, als Berufskrankheit anzuerkennen.
Das ist zu begrüßen, darf aber keine Rechtfertigung für die generell viel zu strengen Kriterien bei der Anerkennung von Berufskrankheiten sein, welche der Wirklichkeit nicht Rechnung tragen, so dass viel zu viele Anträge zurückgewiesen werden, und die Liste der Berufskrankheiten künstlich niedrig gehalten wird.

Es ist an der Zeit, hier Remedur zu schaffen!

Ali Ruckert

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Luxemburg