5. Dezember 2024

Beschäftigte in Dresdner Kindertageseinrichtungen sollen Arbeitszeitreduzierungen hinnehmen

ver.di fordert die Rücknahme der Anweisungen

Am Mittwoch gingen mehrere hundert Erzieherinnen des Eigenbetriebes der Kindertageseinrichtungen Dresden für ihre Tarifforderungen auf die Straße. Eine überwältigende Resonanz auf den Aufruf der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, so die Einschätzung des Bezirksgeschäftsführers Daniel Herold.

Zwei Tage später erhielt dann ein großer Teil der Beschäftigten durch ihre Leitungskraft die Mitteilung, dass die pädagogischen Fachkräfte mit einem flexiblen Arbeitsvertrag mit Beginn der Herbstferien auf das Mindestmaß von 32 Stunden herabgesetzt werden sollen. Grund für diese Maßnahme sei eine nicht vorhergesehene Entwicklung der Kinderzahlen (300 VZÄ im Überhang) und der Betreuungszeiten. Hinzu kämen gestiegene Kosten für Neueinstellungen und andere Mehrbelastungen.

Bei einer Umsetzung der Anweisung würde dies bedeuten, dass mehr als drei Viertel der über 3.200 Beschäftigten bis zu 20 % weniger Gehalt erhalten. Konkret sind dies Brutto-Gehaltseinbußen zwischen 770 und 860 Euro pro Monat, im Leitungsbereich sogar über 1.000 Euro.

„Weitere Folgen sind qualitative Verschlechterungen bei der pädagogischen Arbeit, eine Gefährdung der bisherigen Öffnungszeiten und damit einhergehende Reduzierungen bei den Betreuungsangeboten“, vermutet Herold.

„Man muss kein Prophet sein um zu wissen, dass auch ein Versetzungs-Karussell in Gang gesetzt werden würde. Was das für die Kinder bedeutet, muss nicht explizit dargestellt werden“, empört sich der Geschäftsführer. „Deshalb fordern wir die Arbeitgeberseite auf, diese Anweisung unverzüglich zurück zu nehmen“.

Bei Arbeitsverträgen mit einer sogenannten „kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit“ wird dem Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Flexibilität zugemutet und damit das wirtschaftliche Risiko allein auf ihn abgewälzt. Der Arbeitgeber kann diese Arbeitsstunden im vereinbarten Arbeitszeitrahmen einseitig abrufen. Alternativ wäre die Möglichkeit, Schwankungen des Bedarfs über Jahresarbeitszeitkonten zu regeln. Diese Arbeitsvertragsklauseln werden von ver.di schon seit Jahren angeprangert.

Die personelle Situation stellt sich in den Kindertageseinrichtungen der Stadt sehr unterschiedlich dar. Monatliche Schwankungen der Kinderzahlen gab es schon immer, es ist kein neues Phänomen. Insbesondere zu Schuljahresbeginn entsteht immer ein rein rechnerischer Personalüberhang, da die Neuankömmlinge nur stufenweise aufgenommen werden. Außerdem seien bereits Stundenanpassungen ab dem Monat Oktober durch die Leitungen geplant. Corona bedingte Reduzierungen der Betreuungszeiten fahren sukzessive wieder hoch. Vor dem Hintergrund fehlender qualifizierter Fachkräfte und einer sehr hohen Fluktuation ist diese Maßnahme einfach nur als skandalös zu bezeichnen.

Quelle:

ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

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