ÖPNV: Gehaltssteigerungen und weitere Verbesserungen durchgesetzt
Nach zweitägigen Verhandlungen ist heute am Abend in Stuttgart ein Tarifabschluss für den kommunalen Nahverkehr TV-N in Baden-Württemberg erreicht worden. ver.di und der kommunale Arbeitgeberverband (KAV) einigten sich auf die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst inklusive der Corona-Prämie sowie weitere Verbesserungen. So wird das Urlaubsgeld um 120 Euro erhöht, ab 2023 ein Entlastungstag nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit eingeführt; für Fahrerinnen und Fahrer und Beschäftigte im Schichtdienst mit zehn Jahren Betriebszugehörigkeit schon ab 2022. Azubis bekommen künftig ein Jahr ihrer Ausbildungszeit auf die Stufenlaufzeit angerechnet.
Die Regelung für die volle Corona-Prämie von 600 Euro wurde so gegenüber dem Potsdamer-Abschluss angepasst, dass sie für die meisten Beschäftigten, darunter alle Fahrerinnen und Fahrer und fast alle Werkstattbeschäftigten gilt. Die ver.di Tarifkommission hat diesem Ergebnis zugestimmt.
Andreas Schackert, ver.di Verhandlungsführer: „Weil die Corona-Prämie auch für alle Fahrerinnen und Fahrer in der vollen Höhe von 600 Euro kommt, konnte heute schließlich ein Abschluss gefunden werden. Damit erhalten die Beschäftigten noch dieses Jahr die steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung und auch wieder das volle Weihnachtsgeld. Die weiteren Verbesserungen sehen wir als ersten Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen. Die für einen Manteltarifvertrag sehr kurze Laufzeit gibt uns schon in gut zwei Jahren die Chance, dann hoffentlich ohne Pandemie-Bedingungen den notwendigen zweiten Schritt zu machen. Dass die Arbeitgeber mit dem Corona-Argument versucht haben, Beschäftigte und Bevölkerung gegeneinander auszuspielen, hat diese Tarifrunde erheblich belastet.“
In Baden-Württemberg gilt der TV-N für rund 6.400 Beschäftigte in sieben kommunalen Verkehrsbetrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Esslingen und Heilbronn. Für den Haustarifvertrag bei der RNV, der für 2.200 Beschäftigte in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen gilt, ist die fünfte Verhandlungsrunde am 6. November.
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