27. Dezember 2024

Lockdown gegen die Arbeiterklasse

Die heutige Pressekonferenz hat Klarheit gebracht, was die in Österreich lebenden Menschen in den nächsten Wochen erwartet. Wenig überraschend gibt es kaum neue Schutzmaßnahmen für die Lohnabhängigen. Weder für ihre Anstellung noch auf der Arbeitsstelle. Die Kurzarbeitsregelungen werden verlängert. Positiv ist, dass die Schulen weitestgehend nicht von Lockdown betroffen sind. Ansonsten ist klar, die Einschränkungen betreffen vor allem das Privatleben, da hier vermeintlich die meisten Infektionen stattfinden. Cluster, die bspw. Spar-Lager oder die Logistik bei der Post im Frühjahr getroffen haben und den Einsatz des Heers in Privatunternehmen notwendig machten, scheinen vergessen.

Die Spitze der Maßnahmen stellt die sogenannte Ausgangssperre zwischen 20.00−6.00 Uhr dar. Dies ist ein noch massiverer Einschnitt als die Maßnahmen im Frühjahr. Vollkommen klar wird auch, dass in Österreich gilt, was die Initiative kommunistischer und Arbeiterparteien Europas – der auch die Partei der Arbeit Österreichs (PdA) angehört – in ihrer aktuellen Stellungnahme zum neuesten Ausbruch der Pandemie festhält: „Der erneute Ausbruch der Pandemie in ganz Europa ist eine Tatsache, die nicht vom Himmel gefallen ist. Die Behauptungen der bürgerlichen Regierungen, dass sie nach der ersten Welle der Pandemie ‚Maßnahmen ergriffen‘ und ‚die öffentlichen Gesundheitssysteme abgeschirmt‘ hätten, sowie die Behauptung, dass ‚die EU im Verlauf der Pandemie klug geworden ist und in Solidarität mit den Völkern steht‘, sind Mythen.“ Es werden weiters die mangelnden Schutzmaßnahmen für die Arbeiterklasse kritisiert und die Überlegenheit des Sozialismus anhand des Beispiels Kubas in der Epidemie-Bekämpfung betont. Das was Schwarz-Grün in Österreich und die Regierungen des Kapitals im Rest der EU veranstalten und veranlassen ist jedenfalls nicht im Sinne der Mehrheit des Volkes, sondern auf deren Kosten.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Einschränkungen des Lockdowns:

Die Maßnahmen treten ab 3. November, 0:00 Uhr, und sollen vorerst bis Ende des Monats gelten.

So soll es zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh zu einer Ausgangsbeschränkung kommen, wo der private Wohnbereich nur wegen bestimmten Gründen verlassen werden darf. Beispielsweise ist es auch weiterhin erlaubt, das Eigenheim zur Gefahrenabwehr, der Hilfeleistung und Betreuung zu verlassen. Auch nicht unterbunden wird der Ausgang für berufliche Zwecke oder zur Deckung von „notwendigen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens“ sowie der „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“. Nachtspaziergänge sind damit also auch weiterhin möglich. Die Bundesregierung spricht aber von einem Besuchsverbot in diesen Nachtstunden. Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis zum 12. November und werden dann gegebenenfalls verlängert.

Veranstaltungen werden untersagt und Zusammenkünfte von Personen bleiben nur noch in beruflichen Belangen oder „von nicht mehr als sechs Personen“ aus zwei Haushalten mit höchstens sechs zusätzlichen Minderjährigen erlaubt.

Während betont wurde, dass es der Polizei nicht gestattet sei in privaten Wohnräumen Nachschau zu halten, gilt dies nicht für Orte, „die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen“. Darunter fallen beispielsweise Garagen, Schuppen oder Scheunen. Diese seien vom privaten Wohnraum ausgenommen.

Zusperren muss auch das Gastgewerbe – lediglich Lieferdienste bleiben erlaubt. Von den Schließungen im November sind auch sämtliche Freizeiteinrichtungen betroffen, dies wird auch Tierparks im Freien bzw. Fitnessstudios und Hallenbäder betreffen. Verboten werden auch Sportveranstaltungen mit Körperkontakt, mit Ausnahme des Spitzensports. Der Tourismus wird während des Lockdowns ebenfalls unterbunden. Ausgenommen sind Geschäftsreisen oder wenn ein „dringendes Wohnbedürfnis“ gestillt werden müssen.

Der Einzelhandel schließt im Unterschied zum Frühjahr nicht. Allerdings tritt wieder die Regelung in Kraft, dass sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmetern in Geschäften aufhalten dürfe. Frisöre und andere „körpernahe“ Dienstleistungen bleiben offen.

In Schulen ab der Oberstufe und in Universitäten wird wieder auf Distance Learning umgestellt. Kindergärten, Volksschulen und Unterstufe sollen vorerst offen bleiben.

Dort wo es möglich ist, soll wieder im Home Office gearbeitet werden. Außerdem soll ein gestaffelter Arbeitsbeginn stattfinden, um überfüllte öffentliche Verkehrsmittel zu vermeiden.

Quelle: ORF/ECI/derstandard​.at

Quelle:

Zeitung der Arbeit

Österreich