Pressemitteilung der Ermittlungsabteilung im Verkehrsamt des Innenministeriums Russlands im Föderalbezirk Sibirien
Der stellvertretende Leiter der Ermittlungsabteilung im Verkehrsamt des Innenministeriums Russlands im Föderalbezirk Sibirien Sergej Potapow teilt mit:
„Die Ermittler der Ermittlungsabteilung im Verkehrsamt des russischen Innenministeriums im Föderalbezirk Sibirien setzen die Vorermittlungen fort, die durch die Verkehrsstaatsanwaltschaft West-Sibirien im Zusammenhang mit der am 20. August 2020 in Omsk erfolgten Krankenhauseinlieferung von Alexey Nawalny initiiert wurde. Es finden umfassende Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen statt.
Anhand der Falschmeldung über die am 20. August 2020 erfolgte Verminung der Bezirksgerichte, des Stadtbahnhofs, der Poststelle, der Banken und des Flughafens hat der Ermittler der Polizeistation Nr.4 in Omsk Strafverfahren nach § 207 Abs. 2 StGB der Russischen Föderation eröffnet. Es geht dabei um die wissentliche Falschmeldung über den Terroranschlag, die sich auf Anlagen der sozialen Infrastruktur bezieht oder einen Großschaden verursachte.
Am 20. August 2020 ging beim Leninsky Bezirksgericht der Stadt Omsk eine Mail mit Informationen ein, dass die Gebäude der Bezirksgerichte, Bahnhof, Postamt, Banken und Flughafen Omsk vermint seien. Um 8:23 Uhr wurde über den Vorgang der polizeiliche Bereitschaftsdienst Nr. 4 der Stadt Omsk informiert.
Die Beamten der Polizei und der Nationalgarde erreichten umgehend die genannten Adressen. Alle Gebäude und deren Nahbereiche wurden daraufhin von Kynologen mit Diensthunden untersucht. Bei der Untersuchung wurden keine Gegenstände entdeckt, von denen eine Gefährdung für die Bürger hätte ausgehen können.
Abgesehen von der zeitweiligen Evakuierung der jeweiligen Mitarbeiter und Besucher, wurde der Betrieb der genannten Einrichtungen durch diese Maßnahmen der Polizeibeamten jedoch nicht beeinflusst. Im Rahmen der Evakuierungsmaßnahmen im Omsker Flughafen wurden 180 Besucher und 58 Mitarbeiter des Flughafens in Sicherheit gebracht. Unberührt davon blieben die Flugsicherheitsdienste. Ihre Arbeit wurde nicht unterbrochen.
Da Medien berichteten, dass die wissentliche Falschmeldung über die Verminung der Stadteinrichtungen in Omsk ergangen sei, um die Notlandung des Linienflugs mit Nawalny zu verhindern, prüfen die Ermittler auch weitere Versionen der Geschehnisse.
Bei den Überprüfungen wurde festgestellt, dass die anonyme Mitteilung über einen E-Mail-Dienst verschickt wurde, der kostenfreie temporäre E-Mail-Adressen generiert. Die Server dieses Maildienstleisters befinden sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Ermittler hat einen internationalen Auftragsbrief an die zuständigen Behörden der Bundesrepublik über die Rechtshilfe in der Frage der Bestimmung der Zugehörigkeit und Identifizierung des Besitzers der E-Mail-Adresse vorbereitet, von der die Nachricht über die Verminung der städtischen Einrichtungen in Omsk ergangen war. Das Ersuchen ist von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation nach Deutschland gesendet worden.
Ergänzend sei angemerkt, da Informationen über die Verminung des Flughafens von den Sicherheitsbehörden nicht publik gemacht wurden, stellt sich zudem die Frage, woher, also aus welchen Quellen diese Erkenntnisse in die Hände einer der Personen gelangt sind, die in die Vorermittlungen eingebunden sind. Kurzum, woher hatte Herr Nawalny, der sich in der Charité aufhielt und nach dortigen Meldungen erst zu sich kam, diese Erkenntnisse, die, ich wiederhole, nirgendwo publiziert wurden.
Die Führung der Ermittlungsabteilung des Verkehrspolizei der Stadt Tomsk stellte insgesamt vier Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden der Bundesrepublik, ein Ersuchen an die des Königreichs Schweden und noch eins an die der Französischen Republik gerichtet. Die internationalen Kollegen haben keines dieser Ersuchen beantwortet.
Nach heutigem Stand wurde zur Klärung der Umstände der Geschehnisse über 230 Personen befragt, die mit Nawalny während seines Aufenthalts in Tomsk bzw. der Region Tomsk Kontakt hatten oder ihn dort gesehen haben.
Mit Blick auf unterschiedliche, in den Medien kursierende Videos, Kommentare und Interviews mit Meinungen über den Vorfall werden von den Beamten der Verkehrspolizei zusätzliche Maßnahmen durchgeführt, die auf die Klärung aller Umstände abgestellt sind.
Unbeantwortet bleiben nach wie vor viele Fragen an Mitarbeiter der Antikorruptionsstiftung (FBK) und sonstige Personen, die Nawalny auf seiner Reise begleitet haben. Die Ermittler ermitteln nämlich, was sie im Hotelzimmer von Nawalny taten, warum sie Gegenstände (unter anderem Wasserflaschen) entfernt haben, die als Sachbeweise im Rahmen der Prüfung hätten dienen können, und wie sie diese transportiert haben.
Zurzeit ist die Polizei dabei, die erforderlichen Informationen bei den FBK-Mitarbeitern zu konkretisieren. Sie weigern sich jedoch, die Fragen, die die Ermittlungsbehörden interessieren, zu klären. Wladlen Los drückte sich beispielsweise, die Fragen zu beantworten, unter welchen Umständen das Hotelzimmer von Nawalny beschaut wurde, daraus verschiedene Gegenstände entfernt wurden und wie diese weiterhin transportiert wurden. Er wies darauf hin, dass er sich daran nicht mehr erinnere, was passiert sie, nachdem der Hotelmanager die Tür des Hotelzimmers aufgemacht hätte.
Es wird der Aufenthaltsort von Maria Pewtschich ermittelt, die in Großbritannien ständig wohnhaft ist. Am 22. August weigerte sie sich, Aussagen zu machen, und flog aus Omsk nach Deutschland.
Trotz Telefongespräche mit ihr und ihrem Rechtsanwalt und Vorladungen erschien Maria Pewtschich bis heute bei den Vorermittlungsbehörden nicht. Sie beantwortet die Fragen der Ermittler nicht, wozu und wie die Gegenstände, die die FBK-Mitarbeiter aus dem Hotelzimmer von Nawalny in Tomsk mitgenommen haben, oder andere Gegenstände verbracht wurden.
Den in den Medien veröffentlichten Informationen zufolge wurde in Deutschland eine toxikologische Untersuchung der Wasserflasche durchgeführt, die Maria Pewtschich zur Verfügung gestellt hatte und auf der angeblich ein Nervengiftstoff entdeckt wurde.
In den Medien wird zudem berichtet, dass diese Gegenstände im Auto oder Flugzeug aus Tomsk nach Deutschland transportiert worden seien. Zugleich stellten die Ermittlungsbehörden fest, dass Maria Pewtschich gemeinsam mit Georgij Alburow nach der Krankenhauseinlieferung von Nawalny aus Tomsk nach Nowosibirsk im Auto und daraufhin nach Omsk im Flugzeug gekommen war. Während der Flugkontrolle von Maria Pewtschich im Flughafen Tolmatschjowo (Nowosibirsk) fehlten im Koffer und Rucksack, die sie bei sich führte, Flüssigkeiten mit Volumen von über 100 ml, darunter Wasserflasche. Nach der Flugkontrolle kaufte Maria Pewtschich im Getränkeautomat in der zollfreien Zone eine Flasche mit 500 ml Wasser „Heilige Quelle“, die sie nach Omsk mitgenommen hat.
Der ins Netz gestellten Videoaufnahme zufolge wurden nach der Einlieferung von Nawalny ins Omsker Krankenhaus von seinen Begleitpersonen aus dem Hotelzimmer, wo er sich aufgehalten hatte, drei Wasserflaschen mitgenommen. Laut Aussagen einer der genannten Personen, Anton Timofejew, hätte er die mitgenommenen Gegenstände an Georgij Alburow übergeben, der zusammen mit Maria Pewtschich aus dem Flughafen Tolmatschjowo (Nowosibirsk) nach Omsk abflog. Während der Flugkontrolle wurden im Gepäck Alburows keine Flaschen mit über 100 ml Wasser entdeckt.
Dies wird durch die CCTV-Kameras, die den Zeitpunkt aufgenommen haben, als Maria Pewtschich die Wasserflasche kaufte, sowie durch das Röntgen-TV-System am Flughafen bestätigt, wo sie und Alburow durch die Gepäckkontrolle gingen.
Die Information über offizielle Beschäftigung von Maria Pewtschich in der Antikorruptionsstiftung, worauf in den Medien mehrmals hingewiesen wurde, wurde juristisch nicht nachgewiesen. Für die Ermittlung ist die Kommunikation mit Maria Pewtschich von großem Interesse. Im vierten an Berlin gerichteten Rechtshilfeersuchen werden auch weiter durchaus ernsthafte und wichtige Fragen für die Ermittlungsbehörden gestellt. Wir können die Unterlassung unserer ausländischen Kollegen nicht nachvollziehen und nicht akzeptieren.
Die Ermittler werten die Aussagen, Expertengutachten und andere Informationen und Unterlagen aus.
Die Prüfung läuft weiter“.
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