Vierte Tarifrunde mit der RNV ohne Ergebnis – Warnstreik noch diese Woche
Auch die inzwischen vierte Verhandlungsrunde für die 2.200 Beschäftigten der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen wurde heute in Mannheim ohne Ergebnis beendet. Die Arbeitgeber bestehen darauf, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst erst zu übernehmen, wenn dies in den parallelen Verhandlungen zum TV-N vereinbart worden ist. Über den Manteltarifvertrag verweigerten die Arbeitgeber heute Verhandlungen.
Andreas Schackert, ver.di Verhandlungsführer: „Ein Teil unseres Tarifkonfliktes wurde am Sonntag eigentlich gelöst, die RNV verschärft ihn weiter. Sie versucht nun wie der KAV ihre Beschäftigten mit der Corona-Prämie zu erpressen. Dieses Spiel machen wir nicht mehr mit. Die Arbeitgeber wissen genau, dass nur noch sehr wenig Zeit zur Verfügung steht, um die Prämie steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Deshalb sehen wir uns gezwungen, den Druck jetzt schnell und spürbar zu erhöhen.“
Die Gewerkschaft wird deshalb noch diese Woche zu einem ganztägigen Warnstreik im gesamten Unternehmen RNV inklusive Fahrdienst aufrufen.
„Es ist bitter, dass die Fahrerinnen und Fahrer der RNV jetzt und in diesen Tagen noch weiter streiken müssen für die Prämie, die Erzieherinnen, Pflegekräfte oder Müllwerker der Städte Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen schon haben“, so Schackert.
Das am Sonntag in Potsdam erreichte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Kommunen sieht als Anerkennung für die Leistungen in der Pandemie und zur Überbrückung der Zeit bis zur ersten tabellenwirksamen Erhöhung eine steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie von bis zu 600 Euro vor. Bei der RNV wurden bisher Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst wie beim TV-N zeit- und wirkungsgleich übernommen. Für den TV-N steht mit dem KAV ein zusätzlicher Verhandlungstermin noch in dieser Woche im Raum. Eine Zusage für die Übernahme des Potsdamer Abschlusses steht auch hier immer noch aus. Mit der RNV wurde eine fünfte Verhandlungsrunde für den 6. November vereinbart.
Quelle: