26. Dezember 2024

Beschäftigungssicherungsgesetz: Sicherheit und Orientierung in KrisenzeitenDGB

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz sollen die erleichterten Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG), die Bezugsdauer sowie die Aufstockung auf bis zu 87 Prozent verlängert werden. Ebenso sollen wie bislang Sozialversicherungsbeiträge weiterhin bis Ende des Jahres 2021 erstattet werden. Zum bevorstehenden Beschluss des Gesetzes am Donnerstag im Bundestag sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Beschäftigte und Arbeitgeber brauchen in Krisenzeiten Sicherheit und Orientierung, damit Arbeitsplätze erhalten bleiben und Arbeitslosigkeit verhindert wird. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz hat die Bundesregierung dafür die richtigen Weichen gestellt. Durch die verlängerten Regeln zum Kurzarbeitergeld und den Sozialversicherungsbeiträgen bleiben die Betriebe flexibel und können trotz der schwierigen Zeiten Arbeitsplätze weitgehend erhalten.

Ein Meilenstein sind die vereinfachten Regeln und gezielten Anreize, die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen. Dafür hatten sich die Gewerkschaften mit Nachdruck und erfolgreich eingesetzt, denn trotz Krise geht der Strukturwandel weiter. Die Beschäftigten brauchen in der Krise einmal mehr die Gelegenheit, sich für die Arbeit der Zukunft fit zu machen. Mit dem Gesetz können sie sich ab sofort sogar aufstiegsorientiert weiterbilden, beispielsweise zur Meisterin, Technikerin oder zum Betriebswirt. Diese Angebote müssen Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt nutzen.

Neu ist auch: Betriebe und Gewerkschaften können jetzt Vereinbarungen mit dem Ziel des Arbeitsplatzerhalts treffen, die auch Arbeitszeitverkürzungen beinhalten, ohne dass die Beschäftigten dadurch Abzüge beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen, wenn sie trotzdem ihren Arbeitsplatz verlieren. Das ist eine gute Regelung, die echte Chancen bietet.“

Quelle: DGB – Beschäftigungssicherungsgesetz – Sicherheit und Orientierung in Krisenzeiten

 

Wirtschaft & Gewerkschaft