22. Dezember 2024

Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA angeklagt

Am kommenden Donnerstag, den 5. November 2020, um 9:00 Uhr findet ein Prozess gegen den Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA im Saal D113 des Berliner Amtsgericht in Moabit (Eingang Wilnacker Straße 4!) statt (spätestens 08:30 Uhr dort sein).

Weil er am 26. Januar 2019 dagegen protestierte, dass die AfD bei einem Gedenken an die Opfer des Naziregimes in Marzahn-Hellersdorf teilnahm, ist der Geschäftsführer der Berliner VVN-BdA jetzt vor dem Berliner Amtsgericht in Moabit angeklagt. Mitglieder der AfD Fraktion Marzahn-Hellersdorf – die zu den rechtesten AfD-Fraktionen in Berlin zählt – hatten ihn wegen „Nötigung“ angezeigt.

Es ist damit zu rechnen, dass AfDler*innen und andere Rechte dieser Verhandlung beiwohnen wollen.

Wir laden die Presse herzlich zur Prozessbegleitung ein, denn ein Gedenken an die Opfer des Faschismus kann nicht von der AfD vereinnahmt werden. Wir wenden uns entschieden gegen die Normalisierungsbestrebungen der AfD!

Was war passiert:

Die AfD-Marzahn-Hellersdorf erschien am 26. Januar 2019 mit zahlreichen Personen zu der bezirklichen Veranstaltung anlässlich des Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust auf dem Parkfriedhof Marzahn und hatte auch ihren Abgeordneten aus dem Abgeordnetenhaus mitgebracht.

Sie wurde nicht ausgeladen, obwohl zahlreiche Verfolgte des Naziregimes, Überlebende des NS-Terrors und ihre Angehörigen und Nachkommen, die  Lagergemeinschaft Ravensbrück/ Freundeskreis e.V, Dr. Moshe Abraham Offenberg von der Israelitische Synagogen-Gemeinde (Adass Jisroel) zu Berlin, antifaschistische Initiativen und zahlreiche Einzelpersonen sich im Vorfeld in einem offenen Brief an die Ausrichter*innen wendeten, mit der Forderung, die AfD auszuladen. Denn was ist es anderes, als blanker Hohn gegenüber den Opfern des deutschen Faschismus, wenn eine rechtsradikale Partei an NS-Gedenken teilnimmt?

Während des Gedenkens am 26. Januar protestierten zahlreiche Antifaschist*innen jeden Alters gegen die Verhöhnung und verhinderten, dass die AfD einen Kranz niederlegen konnte. (Fotos Florian Boillot, foto@florianboillot.com)

Das hat nun juristische Konsequenzen!

Die Verhandlung findet am Donnerstag, den 5. November 2020 um 9:00 Uhr am Berliner Amtsgericht in Moabit im Saal D113 (Eingang Wilnacker Straße 4!) statt.

Quelle: VVN-BdA / RedGlobe

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