Politischer Prozess in Hamburg geht zu Ende
Am Donnerstag, 5. November 2020 wird das Landgericht Hamburg nach zehn Monaten Verhandlung mit rund 50 Prozesstagen das Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ verkünden. Den drei linken Aktivist*innen, von denen zwei seit Juli 2019 in Untersuchungshaft sitzen, wird vorgeworfen, sich zu einer schweren und drei einfachen gemeinschaftlichen Brandstiftungen verabredet zu haben. In ihrem Plädoyer hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftstrafen von dreieinhalb Jahren gegen einen der Angeklagten und von drei Jahren gegen seine beiden Genoss*innen gefordert.
Die drei Beschuldigten waren in der Nacht zum 8. Juli 2019 in einem Hamburger Park festgenommen worden, nachdem sie offenbar zuvor polizeilich observiert worden waren. Aus Indizien konstruierten die Repressionsorgane die Planung von mehreren Brandstiftungen und inszenierten einen grotesken Mammutprozess, der in keiner Weise mit den dürftigen Vorwürfen zu rechtfertigen ist. Gegen eine der drei Betroffenen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, während die beiden übrigen seit über einem Jahr im Gefängnis Holstenglacis festgehalten werden.
Der Prozessverlauf selbst, seit dem Frühjahr unter „Corona-Bedingungen“ mit eingeschränkter Öffentlichkeit, war vom offensichtlichen politischen Verfolgungswillen des Staates geprägt und brachte immer wieder kleine und größere Skandale hervor – von der Öffnung der Post der Verteidigung im Untersuchungsgefängnis bis zur Geschichte mit dem „neutralen“ Brandgutachter, dessen rechte Haltung und enge Verbindung in Polizeikreise von der Verteidigung aufgedeckt wurden. Der wohl größte Skandal ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft im Plädoyer bei allen Anklagepunkten bleibt, obwohl selbst die Kammer nicht mehr von schwerer Brandstiftung ausgeht. Sie ignoriert damit offenkundig die Ergebnisse der Beweisaufnahme und forciert somit die weitere Inhaftierung unserer Genoss*innen.
„Polizei und Justiz beschäftigen sich hier nicht mit Rechtsverletzungen, sondern verlegen sich darauf, politische Gegner*innen präventiv ‚auszuschalten‘. Damit verlassen sie bewusst ihre rechtsstaatlich vorgesehene Funktion und treten offen als politische Akteurinnen auf“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. dazu. „Die politisch motivierte Konstruktion eines Straftatbestands, die als Grundlage für die nunmehr eineinhalbjährige Inhaftierung von zwei Aktivisten und für einen zehnmonatigen Prozess gegen die drei Genoss*innen benutzt wurde, wird auch die Urteilsverkündung am 5. November prägen. Wir rufen deshalb dazu auf, auch unter der extremen Personenbeschränkung und den strengen Auflagen den letzten Verhandlungstag kritisch zu beobachten und das Prozessende solidarisch vor dem Gerichtsgebäude zu begleiten.“
Bereits für Mittwoch, den 4. November ist eine Vorabenddemonstration im Hamburg geplant, die um 19 Uhr gegenüber der U-Bahn-Haltestelle Feldstraße beginnt. Am Morgen der Urteilsverkündung am 5. November wird ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude am Sievekingplatz stattfinden.
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