Sonntagsöffnungen: ver.di weist HDE-Forderung nach Ausweitung strikt zurück
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) weist den Vorstoß des Handelsverbands Deutschland (HDE) zurück, die Zahl verkaufsoffener Sonntage zu erhöhen. „Es ist allmählich ermüdend, vom Unternehmerverband des Einzelhandels immer das Gleiche hören zu müssen“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Der HDE hatte die Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer am heutigen Montag (30. November 2020) zum Anlass genommen, sich erneut zu äußern.
„Auch durch ständige Wiederholung wird die Behauptung nicht richtiger, dass Sonntagsöffnungen zu einer Entzerrung der Kundenströme beitragen“, betonte Nutzenberger: „Das Gegenteil ist der Fall: Sonderöffnungen, die zudem oft von besonderen Angeboten begleitet werden, wirken als Anreiz für Menschen, gerade an diesem Tag in die Geschäfte zu eilen. Das führt zu gefährlichen Menschenansammlungen, nicht zu einer Entspannung der Lage.“ Dieser Ansicht habe sich vor wenigen Tagen auch das Oberverwaltungsgericht Münster angeschlossen, das die Genehmigung von Sonntagsöffnungen in der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gekippt hat, weil eine präventive Wirkung geöffneter Geschäfte nicht erkennbar sei. Nutzenberger sieht sich durch die Bilder des diesjährigen „Black Friday“ bestätigt. „Lange Schlangen vor Geschäften verdeutlichen die Gefahr eines Kundenansturms. Es ist die Werbepolitik der Einzelhandelsketten, die zu einem konzentrierten Ansturm von Kundinnen und Kunden führt. So provoziert man Hotspots, ohne dass die Gesamtumsätze relevant zunehmen.“
Die Gewerkschafterin verlangt von den Unternehmen im Einzelhandel, Rücksicht auf die Beschäftigten zu nehmen. „Die Kolleginnen und Kollegen haben ein langes Jahr unter extremen Arbeitsbedingungen hinter sich. Ihnen jetzt auch noch die verdiente Ruhe an den Adventssonntagen nehmen zu wollen, ist eine Unverschämtheit“, so Nutzenberger. Auch der HDE müsse endlich zur Kenntnis nehmen, dass der Schutz des arbeitsfreien Sonntags nicht umsonst im Grundgesetz festgeschrieben ist. „Die Rechtssicherheit von Sonntagsöffnungen, die der HDE fordert, besteht eben darin, dass diese nur als Begleitung für bedeutende Anlässe statthaft sind. Alles andere würde bedeuten, sich die Gesetze zurechtbiegen zu wollen“, so Nutzenberger abschließend.
Quelle: ver.di – Sonntagsöffnungen: ver.di weist HDE-Forderung nach Ausweitung strikt zurück