25. Dezember 2024

Erklärung des russischen Außenministeriums zu Gegenmaßnahmen für EU-Sanktionen

Wir halten die illegalen EU-Sanktionen gegen einige unserer Landsleute, die unter dem Vorwand ihrer vermeintlichen Verwicklung in den Vorfall mit dem russischen Bürger Alexej Nawalny von den führenden Mitgliedstaaten der Union initiiert wurden, für völlig inakzeptabel. Dabei legten die Länder, die diesen Schritt einleiteten, sowohl der russischen Regierung trotz unserer mehreren Ersuchen, als sogar auch ihren EU-Partnern keine Beweise in diesem Fall vor. In Eile und Verschwiegenheit fasste der Rat der EU einen konfrontativen politischen Beschluss, der den völkerrechtlichen Prärogativen des UN-Sicherheitsrates sowie den in der Schlussakte von Helsinki verankerten Grundsätzen der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, Zusammenarbeit zwischen den Staaten und Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben widerspricht. Dem Beschluss wurden konkrete Namen willkürlich angepasst.

Mit Blick darauf fasste die russische Seite nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit einen Beschluss, die spiegelgleiche Liste der Vertreter von EU-Ländern, denen die Einreise in die Russische Föderation verweigert ist, zu erweitern. Dazu wurden diejenigen hinzugefügt, die darin verwickelt sind, die antirussischen EU-Sanktionen auszubauen.

Diese Restriktionen wurden gemäß dem Föderalgesetz №114-FZ „Über die Ausreise aus der Russischen Föderation und Einreise in die Russische Föderation“ vom 15. August 1996 eingeführt.

Entsprechende Verbalnoten des russischen Außenministeriums über diesen Schritt wurden den Leitern der diplomatischen Missionen Deutschlands, Frankreichs und Schwedens übergeben und an die EU-Vertretung in Moskau gerichtet.

Wir bekräftigen, dass unfreundliche Handlungen westlicher Länder auch weiterhin angemessen beantwortet werden.

Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Erklärung des russischen Außenministeriums zu Gegenmaßnahmen für EU-Sanktionen

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