26. Dezember 2024

Nur +2,8% beim Mindestlohn

Zu Sitzungsbeginn bringt die CSV vier Motionen ein zu Corona-Maßnahmen in der Chamber. Luftreiniger sollen zur Verfügung gestellt werden, CO2-Ampeln, es soll ein Konzept zwischen Schule und Maison Relais ausgearbeitet werden und letztere soll genügend Personal für eine Trennung erhalten, es soll eine Liste aufgestellt werden mit den Projekten, wo Lehrkräfte abgestellt sind, und die zur Covid-Zeit in die Schule zurück könnten. Über die Motionen wird heute zu Beginn der Sitzung abgestimmt.

Aus drei Kandidaturen wird dann ein »Ombudsman fir Kanner a Jugendlecher« gewählt, der mit dem neuen Gesetz nun direkt der Chamber zugeordnet ist. Auf René Schlechter folgt mit dem Segen von 45 von 56 gültigen Stimmzetteln Charel Schmit.

EU-Entsenderichtlinie

In nationales Recht ist die EU-Direktive 2018/957 umzusetzen, mit der die Entsenderichtlinie abgeändert wird. Es ist dies Staatsnotariat pur, denn es wird nichts als die Direktive umgesetzt.

Die Verpflichtung zur Zahlung des jeweiligen nationalen Mindestlohns wird ersetzt durch ein Gebot der Nicht-Diskriminierung.

Es gibt eine Verpflichtung zur Berücksichtigung des nationalen Rechts des Landes, in das entsendet wird, ab 12 oder aber erst nach 18 Monaten, denn das darf der Betrieb tatsächlich beantragen und dem Antrag muß dann auch noch entsprochen werden ohne Widerworte.

Entsendete Arbeitskräfte im Interim werden den Interim-Arbeitskräften im Land, in das sie entsendet werden, gleichgestellt. Es gibt Mindestkriterien fürs Wohnen und für Reisekosten.

Ausgenommen vom besseren Schutz bleibt der internationale Straßengütertransport, aber darüber verliert niemand auch nur ein Sterbewörtchen.

Im Bausektor und in der Industrie waren im Jahr 2019 75 Prozent der über 130.000 Entsendeten tätig, die offiziell bei der Gewerbeinspektion angemeldet wurden. Bis November 2020 kamen aber nur rund 51.000 Anträge zusammen.
Alle bringen langatmig ihre Zustimmung zu den jetzigen Verbesserungen, die aber immer noch nicht komplett zum Prinzip führen »selber Lohn für selbe Arbeit am selben Ort«. Es setzt 60 Ja in der Abstimmung.

Mindestlohn und Revis im Basismodell

Mit 5 Minuten Redezeit für jede Gruppe bekommen 60.502 Lohnabhängige (laut Stand März 2020), wovon 55 Prozent oder 33.276 im Land selbst leben (und von diesen sind 35 Prozent oder 11.647 im Kanton Esch/Alzette wohnhaft), ihren Lohn an die Entwicklung der Löhne im Jahre 2018 (+3,3 Prozent) und 2019 (+1,9 Prozent) angepaßt.

Ab 1.1.2021 steigt deshalb der Mindestlohn um 2,8 Prozent von 2.141,99 auf 2.201,93 Euro. Das sind folglich unheimliche 59,94 Euro brutto mehr, beim Mindestlohn für Qualifizierte sogar 71,93 Euro brutto.

Dem Patronat war das viel zu viel, denn weil die minimale Erhöhung für 14 Prozent der Lohnabhängigen fällig wird (bis Ende Dezember werden 61.227 Mindestlohnbezieher erwartet) sind 54,3 Millionen Euro dafür zu zahlen. Davon gehen als Lohnzahlung zwar nur 43,4 Millionen Euro raus, die sich rasch in den Kassen diverser Geschäfte wiederfinden werden. Der Rest sind Sozialbeiträge auf Betriebsseite.

Das Geschrei hat aus dem Staatsbudget eine Einmalprämie von 500 Euro pro Mindestlohnbezieher im Betrieb gebracht, was vom Sozialminister Kersch auf 20 Millionen beziffert wird. Ohne diese Prämie hätte die DP der Erhöhung des Mindestlohns nicht zugestimmt, wird bekannt.

Es braucht die CSV um darauf hinzuweisen, daß der Mindestlohn auch mit dieser geringen Erhöhung weiterhin unter dem liegt, was der Statec als für ein dezentes Leben im Land für nötig ausgerechnet hat.

Am Ende finden sich dennoch 60 Ja in der Abstimmung, ohne daß irgendwer eine Motion eingebracht hätte für eine strukturelle Erhöhung des Mindestlohns im Sinne der Gewerkschaftsforderungen.

Dasselbe Ergebnis von 60 Ja, ebenfalls von An- und Abwesenden, gibt es für die Erhöhung von 2,8 Prozent für das Mindesteinkommen Revis und das betragsmäßig identische Einkommen für Schwerstbehinderte. Das kostet das Staatsbudget 7,1 Millionen Euro, also nicht wirklich viel.

Husch, husch

Im absoluten Schnellzugtempo bekommen die Mutualitäten am Ende die Fristen für den Kontenabschluß des Jahres 2019 noch einmal mit 60 Ja um 6 Monate verlängert, was ihnen jetzt die Möglichkeit gibt, in einer einzigen Generalversammlung die Jahre 2019 und 2020 zu behandeln.

Auch das wird mit einstimmigen 60 Ja durchgewunken, und die Sitzung ist rekordverdächtig wenige Sekunden nach 17 Uhr schon beendet.

jmj

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek – Nur +2,8% beim Mindestlohn

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