26. Dezember 2024

Raus aus der Ausbeutung mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz

Der Bundestag hat heute das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. Damit sind Werkverträge in der Fleischindustrie ab 2021 Geschichte und Leiharbeit weitestgehend verboten. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Werkverträge in der Fleischindustrie sind ab 2021 Geschichte, Leiharbeit weitestgehend untersagt. Ausnahmen sind nur stark reguliert möglich. Fleischbarone müssen als Arbeitgeber in die Verantwortung und für die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen ihrer Beschäftigten geradestehen.

Aber auch über Schlachthöfe und Wurstfabriken hinaus besteht Hoffnung, dass das Gesetz positiv wirkt: Für festgelegte Mindestkontrollquoten und höhere Bußgelder muss in den Aufsichtsbehörden für den Arbeitsschutz wieder mehr Personal eingestellt werden. Auch Unterkünfte von Beschäftigten können in Zukunft besser kontrolliert werden. Schärfere Regeln für menschenwürdige Unterkünfte gelten für alle Branchen: Mehr Arbeitgeber werden dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten unterzubringen. Mindeststandards gelten künftig auch, wenn Wohnraum über Drittanbieter organisiert wird. Wuchermieten verhindert das Gesetz leider immer noch nicht. Der DGB hält deshalb daran fest: Kosten für Unterkünfte sind so zu deckeln, dass sich Lohnbetrug nicht fortsetzt.

Jetzt sind die Länder im Bundesrat am Zug: Sie müssen dem Gesetz ohne Abstriche zustimmen. Hier ist die Chance für den Systemwechsel. Die Beschäftigten in der Fleischindustrie warten lange genug drauf.“

Quelle: DGB – Raus aus der Ausbeutung mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz

 

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