22. November 2024

ver.di: Beschäftigungssicherung für Beschäftigte an den Flughäfen erreicht

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Die ver.di-Tarifkommission hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt.

„Mit dem Tarifvertrag ist es uns in dieser schwierigen Situation gelungen, dass die Beschäftigung bis Ende 2023 gesichert ist und bis zum gleichen Zeitpunkt betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden“, betont die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Damit haben wir unser wichtigstes Ziel in diesen Verhandlungen erreicht.“

Das Einigungspapier umfasst verschiedene Punkte, mit denen auf die schwierige Situation an den Flughäfen reagiert werden kann. Die Vereinbarung gilt für alle Flughäfen, die Mitglied in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind sowie Mitgliedsbetriebe der VKA, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst durch Verweisung angewendet wird.

Im Notlagentarifvertrag wurde zudem vereinbart, dass noch im Dezember eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung erfolgt, die nach Entgeltgruppen gestaffelt bis zu 800 Euro beträgt.

Die nächsten Entgelterhöhungen erfolgen zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 1,4 Prozent; mindestens 50 Euro; am 1. April 2023 1,8 Prozent und ab dem 1. Oktober 2023 wird das Niveau der dann geltenden Tabelle im TV ÖD erreicht.

Ab 2022 kann zur Sicherung der Arbeitsplätze die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit um sechs Prozent für die Beschäftigten gekürzt werden. Hierzu gibt es umfangreiche Sonderregelungen. Bei Fortdauer der Kurzarbeit erfolgt keine weitere Arbeitszeitverkürzung.

 

Quelle: ver.di – ver.di: Beschäftigungssicherung für Beschäftigte an den Flughäfen erreicht

 

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