ver.di: Lascharbeiten müssen durch Hafenarbeiter erfolgen
Weltweit werden über 90 Prozent aller Handelsgüter über den Seeweg transportiert. Dahinter steht eine komplexe Lieferkette. Ohne Seeleute blieben viele Regale der Kaufhäuser leer, gäbe es kaum Weihnachtsgeschenke unter dem Weihnachtsbaum und auch der Onlinehandel hätte Probleme mit der Warenlieferung, da diese Produkte häufig ebenfalls über den Seeweg kommen. Die Waren werden in großen Containern verladen, welche an Bord der Handelsschiffe meterhoch übereinandergestapelt und entsprechend gesichert werden müssen. Dies geschieht in den großen Umschlaghäfen dieser Welt. Viele Seehäfen, so auch die deutschen Seehäfen, stellen dafür speziell ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung – sogenannte Lascher. Den Seeleuten sollten nach ihrer mehrwöchigen und anstrengenden Zeit an Bord, eine angemessene Ruhephase zustehen, die sie während der Liegezeit im Hafen nutzen könnten. Das ist jedoch häufig nicht der Fall, kritisiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Seit einigen Jahren streiten ver.di und Reedereien darüber, wer an Bord von Seeschiffen die Ladungssicherungsarbeiten durchführen soll. 2018 verständigten sich die International Transport Workers Federation (ITF) und Joint Negotiation Group (JNG) auf globaler Ebene, die Verträge in diesem Punkt anzupassen und die Non-Seafarers-Work-Clause beispielsweise ab dem 1.Januar 2020 in allen deutschen Seehäfen und Häfen Nordeuropas derart umzusetzen, dass Ladungssicherungsarbeiten auf Handelsschiffen nicht von Seeleuten sondern von Hafenarbeitern durchgeführt werden. Diese Vereinbarung werde bis heute nicht konsequent von Reedereien und Charterern umgesetzt, kritisiert ver.di.
Gemeinsam mit der ITF sowie anderen europäischen Hafengewerkschaften (European Transport Workers Federation, die Gewerkschaften Nautilus NL, FNV Havens) wurden daher rechtliche Schritte eingeleitet, um die Einhaltung der Ver-träge durchzusetzen. Die Komplexität der Gesamtthematik macht eine umfas-sende gerichtliche Überprüfung der verschiedenen Sach- und Rechtsfragen erforderlich.
„Nach wie vor wird der Wettbewerb auf einem der schwächsten Glieder in der globalen Transportkette, den Seeleuten, ausgetragen. Dies ist nicht hinnehmbar. Die rechtliche Durchsetzung unserer Verträge ist hier ein wichtiger Schritt“, erklärt Maya Schwiegershausen-Güth, Leiterin der ITF-Billigflaggenkampagne bei ver.di. „Gleichzeitig arbeiten wir aber mit Blick auf die Brisanz und Komplexität der Problematik parallel zum Rechtsverfahren an darüberhinausgehenden, nachhaltigen Lösungen“, so die Gewerkschafterin. Eine politische Lösung, wie etwa eine eindeutige Festschreibung in den jeweiligen Hafenverordnungen, wie und durch wen die sogenannten Lascharbeiten in deutschen Häfen durchzuführen sind, wäre eine solche Regelung. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Politik, Verwaltung und Gewerkschaften sei aktuell im gemeinsamen Austausch und arbeite an Lösungskonzepten. Wie hoch die Notwendigkeit ist, den Gesamtprozess lösungsorientiert voran zu treiben, zeige die Corona-Krise. ver.di liegen Belege vor, wonach Charterer ihren Besatzungen Landgang verweigern und Lascharbeiten durch Hafenarbeiter ablehnen, so die Gewerkschafterin. Diese körperlich schwere Arbeit solle den z.T. sehr erschöpften Seeleuten, die seit Monaten auf ihre Ablösung warten, zugemutet werden. Im Hafen dagegen würden ausgeruhte und qualifizierte Hafenarbeiter auf ihren Einsatz warten. „Derartige Missverhältnisse, die eine Gefahr für die Menschen, den Hafen und die Natur nach sich ziehen können, bekämpfen wir mit aller Entschlossenheit im Interesse unserer Seeleute und Hafenarbeiter“, erklärt Schwiegershausen-Güth.
Neben politischen Lösungsansätzen sucht ver.di auch nach Allianzen mit Partnern in diesem System, die ebenfalls ein Interesse daran haben, dass Lasch-Vorgänge zuverlässig, sicher und klar strukturiert ablaufen und bereit sind, sich für einen fairen Wettbewerb gegen die Dominanz der Charterer einzusetzen. Mit gemeinsamer Kraft werden Laschtätigkeiten in deutschen Seehäfen hoffentlich bald sicherer werden, so die Gewerkschafterin.
Quelle: ver.di – ver.di: Lascharbeiten müssen durch Hafenarbeiter erfolgen