24. November 2024

Russische Generalstaatsanwaltschaft richtet weiteres Rechtshilfeersuchen an Deutschland

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat die von Deutschland übermittelten Materialien bezüglich einer angeblich vollständigen Erledigung der Rechtshilfeersuchen geprüft, die die Krankenhauseinweisung von Alexej Nawalny betreffen, und ein weiteres Ersuchen an die zuständigen deutschen Justizorgane gerichtet.

Da der Großteil der Ersuchen der russischen Ermittlungsbehörde abgelehnt wurde und die übermittelten Vernehmungsprotokolle von Alexej Nawalny und seiner Ehefrau nicht aufschlussreich waren, wird dies von der Generalstaatsanwaltschaft Russlands als regelrechte Nichterledigung der russischen Rechtshilfeersuchen aus formellen Gründen bewertet.

Unter anderem vor dem Hintergrund der Erklärung eines Sprechers des deutschen Bundesamtes für Justiz, die deutsche Seite erledige gebührend ihre Verpflichtungen zur Rechtshilfe, zeugt dieser Umstand de facto von einer Vertuschung des wahren Sachverhalts.

In diesem Zusammenhang hat die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation ein weiteres Ersuchen an die zuständigen deutschen Justizorgane gerichtet. Darin wird die deutsche Seite dazu aufgerufen, zur Erledigung der früher gerichteten russischen Rechtshilfeersuchen in vollem Umfang zurückzukehren.

Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Russische Generalstaatsanwaltschaft richtet weiteres Rechtshilfeersuchen in Beantwortung eingegangener Materialien zuständiger Justizorgane Deutschlands

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