28. Dezember 2024

Einigung auf Lieferkettengesetz: ein Schritt für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt im Grundsatz die Einigung auf ein Lieferkettengesetz. „Gegen den Widerstand von Teilen der Wirtschaft und des Bundeswirtschaftsministeriums ist es gelungen, einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz zu erzielen, der die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Lieferketten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland stärkt. Dieser Durchbruch geht maßgeblich auch auf den Einsatz von ver.di im Bündnis mit vielen NGOs zurück. ver.di wird die parlamentarische Beratung zum Lieferkettengesetz und dessen Umsetzung in der Praxis weiter kritisch begleiten und sich für Verbesserungen stark machen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag.

Gut sei, dass das Gesetz die gesamte Lieferkette, wenn auch in abgestufter Form, umfasse, betonte Werneke. Eine wichtige Funktion komme dabei Gewerkschaften zu, die künftig Betroffene von Menschenrechtsverstößen vor Gericht vertreten könnten. Gleiches gilt für andere NGOs. Zudem seien die Unternehmen künftig dazu verpflichtet darzulegen, wie in ihren Lieferketten Rechtsverstöße verhindert werden sollen. Durch eine staatliche Kontrollbehörde sollen Verstöße gegen das Gesetz bußgeldbewehrt geahndet werden
können: „Wir erwarten, dass auf Grundlage des Gesetzes Unternehmen künftig dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte gar nicht erst verletzt werden“, stellte Werneke klar.

Kritisch sieht ver.di, dass das Gesetz erst ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte wirksam wird. „Damit werden zunächst wesentlich weniger Unternehmen erfasst, als es zum Schutz von Menschenrechten geboten wäre“, kritisierte Werneke.

Quelle: ver.di – Einigung auf Lieferkettengesetz: ein Schritt für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten

Wirtschaft & Gewerkschaft