2. November 2024

Stellungnahme des Justizministers der Russischen Föderation Konstantin Tschuitschenko angesichts des EGMR-Beschlusses von 17. Februar 2021

„Die heutige Forderung des EGMR, Nawalny freizulassen, ist aus mehreren Gründen beispiellos.

Erstens ist es eine klare und grobe Einmischung in die Justiz eines souveränen Staates.

Zweitens ist diese Forderung unbegründet und rechtswidrig, da sie keinen einzigen Hinweis auf einen Sachverhalt oder eine Rechtsvorschrift enthält, die einen solchen Gerichtsbeschluss ermöglichen können.

Drittens ist es dieser Forderung von vornherein nicht nachzukommen, weil es gemäß den russischen Gesetzen keinen Rechtsgrund für die Entlassung dieser Person aus der Haft gibt.

In diesem Bewusstsein haben die europäischen Richter einen eindeutig politischen Beschluss gefasst, der die Wiederherstellung konstruktiver Beziehungen zu den Institutionen des Europarates nur erschweren kann.

Die Umsetzung dieses EGMR-Beschlusses wäre nichts anderes als Manifestation eines selektiven Ansatzes, der dem Grundprinzip des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nämlich der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit, widerspricht.“

Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Stellungnahme des Justizministers der Russischen Föderation Konstantin Tschuitschenko angesichts des EGMR-Beschlusses von 17. Februar 2021

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