5. November 2024

Änderungskündigung gegen Heike R. laut LAG unwirksam!

Beim heutigen Landesarbeitsgerichtstermin hat das Gericht gegen EUROGATE und für Heike R. entschieden. In der Presseerklärung des LAG heißt es: „Das Landesarbeitsgericht hat heute festgestellt, dass die Änderungskündigung einer Großgerätefahrerin im Hamburger Hafen unwirksam ist. Die von der Klägerin in einem Vorprozess erstrittenen Arbeitszeiten gelten fort. Zur Unwirksamkeit der Kündigung in diesem besonderen Einzelfall führe, dass sich das beklagte Unternehmen nicht darauf beschränkt habe, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin im dringenden betrieblichen Umfang zu ändern, sondern darüber hinaus gegangen sei.“

ver.di HH und insbesondere die ver.di – HH – Frauen hatten im Vorfeld und vor dem Gerichtsgebäude mit Solidaritätsaktionen die Rücknahme der Änderungskündigung gefordert.

„ver.di begrüßt das Urteil des LAG, die Änderungskündigung von Eurogate auch in der Berufung für unwirksam zu erklären. Aus unserer Sicht ist damit der Anspruch auf Teilzeit auch im gewerblichen Bereich bestätigt. Das freut uns sehr, wir hätten uns allerdings ein Stück mehr Klarheit über die Frage des darüber hinausgehenden Umfangs gewünscht und hoffen, dass dies in der Begründung des LAG-Urteils noch deutlicher wird.Nichtsdestotrotz lässt das Ergebnis erkennen, dass es sich lohnt, für die eigenen Interessen zu kämpfen und dass es richtig ist, ver.di an seiner/ihrer Seite zu sehen.

Wir wünschen der Kollegin Heike R., die sich mutig gegen einseitige Entscheidungen gestemmt hat und für die stärkere Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingetreten ist, dass sie nun in Ruhe weiterarbeiten kann. Sie hat ein Stück dazu beigetragen, dass das Thema auch im Hafen mehr in den Fokus gerückt ist, ver.di wird diesbezüglich am Ball bleiben,“ so Sieglinde Frieß, stellvertretende Landesbezirksleiterin ver.di Hamburg

Nach Rücksprache zeigte sich Heike R. erleichtert und erfreut über das Urteil des LAG und sie drückte gleichzeitig den Wunsch aus, dass dies Signalwirkung für alle  Beschäftigten im Hamburger Hafen haben wird.

Quelle: ver.di Hamburg – Änderungskündigung gegen Heike R. laut LAG unwirksam!

Hamburg