27. Dezember 2024

Betriebsrätemodernisierungsgesetz greift zu kurz

„Die betriebliche Mitbestimmung steckt in einem Reformstau. Seit 1972 gab es nahezu keine Anpassung der Mitbestimmungsrechte an die sich verändernde Arbeitswelt. Auch der aktuelle Gesetzesentwurf bietet zu wenig Antworten auf die Fragen der Digitalisierung, Globalisierung oder Deregulierung in der Arbeitswelt. Zudem greift er beim Schutz der Betriebsräte und Betriebsratswahlen viel zu kurz“, kommentiert Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Mitbestimmung und Arbeit, den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes. Krellmann weiter:

„Wir brauchen Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die Union Busting verfolgen. Zudem benötigen Betriebsräte echte Mitbestimmungsrechte beim Umweltschutz, der beruflichen Weiterbildung, der Arbeitsintensivierung oder auch beim Homeoffice. Auf das Wohlwollen der Arbeitgeber zu setzen, wie es der aktuelle Gesetzentwurf beim Homeoffice und der beruflichen Weiterbildung vorsieht, ist der falsche Weg.

Um die Herausforderungen bewältigen zu können, die in den nächsten Jahren vor uns liegen, brauchen wir starke Betriebsräte. Wir brauchen eine stärkere Teilhabe der Beschäftigten an wichtigen Entscheidungen, eine Demokratisierung 4.0 der Arbeitswelt. Dafür bedarf es einer grundlegenden Reform des Betriebsverfassungsgesetzes.“

Quelle: Linksfraktion – Betriebsrätemodernisierungsgesetz greift zu kurz

Wirtschaft & Gewerkschaft